Rheinland-Pfalz und der Zugang zum öffentlichen Dienst: Einzelfallbetrachtung bleibt maßgebend
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat klargestellt, dass Mitgliedern der AfD nicht pauschal der Zugang zum öffentlichen Dienst verwehrt wird. Vielmehr betonte das Innenministerium in Mainz, dass im Einzelfall bestehende Zweifel an der Verfassungstreue von Bewerbenden ausgeräumt werden können.
Die vorherige Ankündigung von Innenminister Michael Ebling (SPD), die Praxis bei der Einstellung zu verschärfen, wurde als generelles Zugangsverbot für AfD-Mitglieder interpretiert. Diese Ankündigung rief erhebliche Kritik sowohl von Fachleuten als auch von der Opposition hervor.
Das Ministerium machte nun deutlich, dass die Einzelfallprüfung entscheidend bleibt. In einer ergänzenden Erklärung hieß es, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Erklärung über ihre Verfassungstreue nicht abgeben oder Zweifel daran nicht zerstreuen können, nicht eingestellt werden.
Für bereits im Dienst stehende Mitarbeiter könnten solche Mitgliedschaften disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen.

