Reiseleitung muss nur per WhatsApp erreichbar sein
ARAG Recht schnell… / Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
12. November 2025, 09:10 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 12.11.2025 (lifePR) - Ein Reisender buchte bei einer Reiseveranstalterin eine Pauschalreise mit einem sechstägigen Hotelaufenthalt in Dubai. Nach der Reise machte er unterschiedliche Mängel geltend. Insbesondere sei ein deutschsprachiger Reiseleiter nur per WhatsApp erreichbar gewesen und nicht durchgehend vor Ort gewesen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München, wonach dies ausreichend sei, da es keinesfalls branchenüblich sei, dass der Reiseleiter während des angebotenen Programms immer dabei ist (Az.: 158 C 14594/23).
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