Regierung will Kündigungsschutzgesetz anpassen
20. Januar 2010, 12:19 Uhr · Quelle: dpa
Berlin (dpa) - Nach Beanstandung der deutschen Kündigungsfristen durch den Europäischen Gerichtshof strebt das Arbeitsministerium eine Gesetzesänderung an. Ein Ministeriumssprecher wies darauf hin, dass auch ohne Gesetzesnovellierung der EuGH-Richterspruch für Kündigungen schon jetzt gilt. Der Europäische Gerichtshof hatte die geltende Regelung aus dem Jahr 1926 als Verstoß gegen EU-Recht gewertet, nach der für die Fristen bei Kündigungen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr berücksichtigt wird.