
Berlin (dpa) - Nach Beanstandung der deutschen Kündigungsfristen durch den Europäischen Gerichtshof strebt das Arbeitsministerium eine Gesetzesänderung an. Ein Ministeriumssprecher wies darauf hin, dass auch ohne Gesetzesnovellierung der EuGH-Richterspruch für Kündigungen schon jetzt gilt. Der
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