Reform für den Euro-Rettungsfonds EFSF

Berlin (dpa) - Bei der Reform des Euro-Rettungsfonds EFSF ging es um Änderungen, die die Euro-Staats- und Regierungschefs schon zuvor beschlossen hatten.

Jedes der 17 Euroländer muss diesen Änderungen zustimmen - in Deutschland mit der Änderung des «Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus» («StabMechGesetz»).

Bei der Bundestagsabstimmung ging es nur um diese EFSF-Reform und den erhöhten Garantierahmen sowie erweiterte Beteiligungsrechte des Bundestages, aber nicht um das zweite Rettungspaket für Griechenland. Der EFSF soll nach bisherigen Plänen Mitte 2013 vom dauerhaften Rettungsschirm ESM abgelöst werden:

GARANTIERAHMEN: Damit der EFSF-Fonds - eine bis Juli 2013 befristete Zweckgesellschaft «Europäische Finanzstabilisierungs- Fazilität» mit Sitz in Luxemburg - auch in vollem Umfang 440 Milliarden Euro Notkredite an Länder vergeben und sich dafür günstig Geld borgen kann, wird der Garantierahmen auf 780 Milliarden Euro aufgestockt.

Mit dieser höheren Bürgschaft soll die Bestnote bei der Kreditwürdigkeit («AAA») von EFSF-Schuldpapieren gesichert werden. Geldgeber des EFSF müssen dann keinen Ausfall der erworbenen Anleihen befürchten. Vorher betrug der Garantierahmen nur 440 Milliarden Euro, weshalb auch das eigentlich mögliche Kreditvolumen für Länderhilfen mit etwa 250 Milliarden Euro weit geringer ausfiel.

Deutschland schultert von dem erhöhten Garantierahmen künftig rund 211 Milliarden Euro. Einschließlich eines Risikopuffers, um den Ausfall eines anderen Euro-Landes als Bürge aufzufangen, sind es bis zu 253 Milliarden Euro. Bisher lag der Anteil Deutschlands am Garantierahmen bei 123 Milliarden Euro. Lasten für die Steuerzahler entstehen erst dann, wenn ein mit den Hilfen gestütztes Land am Ende doch zahlungsunfähig wird.

NEUE INSTRUMENTE: Künftig kann der EFSF-Rettungsfonds Staatsanleihen kriselnder Euro-Staaten aufkaufen - und zwar auch von Investoren und nicht nur von Regierungen. Außerdem kann er vorsorglich eingreifen und einem hoch verschuldeten Land eine Kreditlinie bereitstellen. Schließlich soll der EFSF (eigentlich die EFSF, da sich das Kürzel von «Finanzstabilisierungsfazilität» ableitet) Geld an Staaten verleihen, um ihrer Finanzinstitute zu stützen. Das kann auch Länder betreffen, die stabil sind, deren Banken durch Schieflage eines anderen Euro-Staates aber bedroht sind. Insgesamt sollen so Ansteckungsgefahren verhindert werden.

AUFLAGEN: Der EFSF gewährt nur dann Mittel, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität der Euro-Zone insgesamt zu wahren. Festgestellt werden soll dies durch die anderen Euro-Länder gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und - nach Möglichkeit - mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF). Die Nothilfen sind an strenge Auflagen gebunden und müssen einstimmig von den Euro-Ländern gebilligt werden.

BETEILIGUNGSRECHTE: Bisher reichte es, dass sich die Regierung bei Euro-Hilfen um «Einvernehmen» mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages «bemüht». Künftig soll der Bundestag in alle Entscheidungen über Euro-Hilfsaktionen eingebunden werden. So darf der Vertreter der Bundesregierung im EFSF einem Beschlussvorschlag, der die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages berührt, nur billigen, wenn das Parlament zuvor zugestimmt hat. Bei Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit soll ein spezielles Gremium des Haushaltsausschusses eingebunden sein und rasch entscheiden.

EU / Finanzen / Bundestag
29.09.2011 · 10:15 Uhr
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