Reform der Grundsteuer: Ein Flickenteppich der Klagen
Der Jahresbeginn brachte mit der Neuerung des Grundsteuer-Gesetzes eine Welle von Rechtsstreitigkeiten, die jedoch meist erfolglos für die Kläger verlief. Eine Umfrage der dpa bei den 18 deutschen Finanzgerichten zeigt, dass mehr als 2.000 Eigentümer Klage eingereicht haben. Besonders betroffen ist Hessen mit 636 Klagen, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit über 425. Momentan ruhen zahlreiche Verfahren, da die entscheidende Phase mit inzwischen 14 Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof in München erreicht ist.
Das Gesetz betrifft nahezu alle Bürger finanziell, da die Grundsteuer zunächst von Eigentümern bezahlt wird, die sie jedoch häufig auf Mieter umlegen können. Die Steuer bildet eine essentielle Einnahmequelle für Städte und Gemeinden und sichert Milliarden jährlich. Bis der Bundesfinanzhof entscheidet, haben die unteren Instanzen ihre Verfahren unterbrochen.
Ein Großteil der Verfahren ist dank abgewiesener Klagen oder zurückgenommener Anträge bereits abgeschlossen. Die Reform der Grundsteuer war nötig, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Regelung als verfassungswidrig beanstandete: Die Grundstückswerte im Westen stammten aus 1964, im Osten aus 1935 und spiegelten die Realität nicht mehr wider.
Durch die Reform erhielten die Bundesländer große Freiheit bei der Umsetzung, was zu einem komplizierten Regelungsflickenteppich führte. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wählten teils eigene Modelle. Der Bundesfinanzhof steht nun vor der Aufgabe, Grundsatzentscheidungen zu fällen.
Die Reform soll aufkommensneutral sein, was jedoch nicht bedeutet, dass alle gleich viel zahlen. Einige Eigentümer profitieren, während andere höhere Kosten haben. Der Wert wird im Bundesmodell durch Bodenrichtwert und Nettokaltmiete bestimmt, während Bayern ein einfacheres Flächenmodell wählte und Hessen ähnlich vorging. Trotzdem sind in Hessen deutlich mehr Klagen als in Bayern eingegangen. In Baden-Württemberg zählen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.
Finanzielle Sorgen vieler Städte lassen Eigentümer Steuererhöhungen erwarten. Der Verband Haus & Grund bezeichnete die Reform als "Steuer-Ungeheuer" und unterstützt Klagen am Bundesfinanzhof gegen das Bundesmodell. Die erste mündliche Verhandlung ist für November geplant, während die Ländergesetze ab 2026 behandelt werden sollen.

