Rechtsstreit um "Veggie-Burger": EU-Verbotspläne unter Beschuss
Der aktuelle politische Diskurs in der EU spinnt ein rechtliches Drama um die Bezeichnungen pflanzlicher Produkte. Wie ein von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten eindringlich darlegt, wäre ein Verbot von Begriffen wie "Veggie-Burger" in seiner derzeitigen Form rechtlich unhaltbar. Die geplanten Richtlinien wären im Widerspruch zu einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), so das Gutachten.
Dem EuGH zufolge dürfen Mitgliedstaaten Produktnamen nur dann verbieten, wenn zugleich alternative Benennungen bereitstehen. Diese Feststellung untermauert das Gutachten mit Bezugnahme auf das EuGH-Urteil vom Oktober 2024 und die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. „Ein EU-Verbot von 'Tofuwürstchen' oder 'Seitanschnitzel' ist nicht nur unsinnig, sondern auch rechtswidrig“, kritisierte Foodwatch-Geschäftsführer Chris Methmann und forderte ein Einschreiten von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU). Rainer selbst hat sich bereits in der Vergangenheit gegen diese Verbotstendenzen ausgesprochen.
Die geforderten Änderungen des EU-Rechts durch französische Abgeordnete der EVP sorgten ebenfalls für Verwirrung. Laut Gutachten seien deren Vorschläge unklar und unüberlegt, wie zum Beispiel die exklusive Zuweisung der Begriffe „Wurst“ und „Schnitzel“ an tierische Produkte. Bedenkt man, dass die vorgeschlagenen Regelungen sogar paniertes Schnitzel nicht mehr als solches anerkennen könnten, ist der Aufruhr verständlich.
Getrieben von dem Mitte-Rechts-Bündnis der EVP, zu dem auch CDU und CSU gehören, gewann der Vorstoß im EU-Parlament trotz erheblicher Gegenstimmen deutsche Unionsabgeordneter an Boden. Doch um die Vorschläge in rechtlich bindende Vorgaben zu überführen, bedarf es noch der Zustimmung der Mehrheit der EU-Staaten. Der Ausgang der Verhandlungen, die am Mittwoch in ihre möglicherweise finale Phase gehen, bleibt somit spannend.

