Rechtsstreit um "Likör ohne Ei": Klarer Sieg für den Hersteller
Das Kieler Landgericht hat im Fall "Likör ohne Ei" gegen den Schutzverband der Spirituosen-Industrie entschieden und dem Hersteller grünes Licht für diese Produktbezeichnung gegeben. Die Klageseite, die eine unerlaubte Assoziation zum klassischen Eierlikör befürchtete, musste sich geschlagen geben. Der Richter Markus Richter stellte klar, dass europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften nicht gegen die gewählte Formulierung sprächen, da der Name bewusst eine Abgrenzung zum Eierlikör ziehe. Das Unternehmen, Nachlass Wahrlich, produziert den "Likör ohne Ei" als vegane Alternative auf Sojabasis mit Rum. Darüber hinaus bietet es auch herkömmlichen Eierlikör an. Trotz des Erfolgs musste die Firma eine Strafe von 5.000 Euro zahlen, weil sie gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen hatte. Unternehmer Ole Wittmann zeigte sich erleichtert über das Urteil. Der Prozess, dessen Finanzierung er durch ein Crowdfunding sicherstellte, führte zu einer erhöhten Medienpräsenz und kurbelte die Verkäufe im Online-Shop an. Ein Teil der überschüssigen Prozessgelder soll dem Tierschutz zufließen. Der Schutzverband plant jedoch, gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Schleswig einzulegen. Rechtsanwalt Christofer Eggers zeigte sich von der Entscheidung überrascht, da sie von bisherigen Urteilen in ähnlichen Fällen abweiche. Bei früheren Verfahren, wie dem des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wurde die Werbebotschaft eines Eierlikörherstellers als zulässig anerkannt.

