
Das Kieler Landgericht hat im Fall "Likör ohne Ei" gegen den Schutzverband der Spirituosen-Industrie entschieden und dem Hersteller grünes Licht für diese Produktbezeichnung gegeben. Die Klageseite, die eine unerlaubte Assoziation zum klassischen Eierlikör befürchtete, musste sich geschlagen geben.
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