Rechtsstreit über Diesel-Abgasreinigung: Oberverwaltungsgericht erklärt Abschalteinrichtung für ungesetzlich
Der anhaltende Konflikt zwischen Automobilherstellern und Umweltschutzorganisationen erreichte einen neuen Höhepunkt, nachdem das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden hat, dass eine Abschalteinrichtung in der Diesel-Abgasreinigung von Volkswagen rechtswidrig sei. Das Gericht rügte auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für dessen Freigabe dieser umstrittenen Technologie.
Im Mittelpunkt des Streits steht ein Software-Update, das Volkswagen im Zuge des Dieselskandals auf die Motorsteuerung seiner Modelle aufspielte. Speziell umstritten ist das sogenannte Thermofenster beim Volkswagen Golf Plus TDI. Diese Funktion führt dazu, dass die Abgasreinigung bei niedrigeren Temperaturen heruntergefahren wird, wodurch die Fahrzeuge mehr Schadstoffe ausstoßen.
Entzündet wurde der Disput, als das Verwaltungsgericht 2023 in einer Klage der Deutschen Umwelthilfe entschied, dass die Freigabe des KBA unrechtmäßig sei—ein Urteil, das jetzt vom Oberverwaltungsgericht erneut bestätigt wurde. Der Fokus des Gerichts lag auf einem Freigabebescheid aus dem Jahr 2016.
Das KBA wird nun dazu angehalten, Volkswagen aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechtskonformität der betroffenen Fahrzeuge sicherzustellen. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt die Möglichkeit für das KBA und Volkswagen, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen.
Volkswagen und das KBA halten das Thermofenster jedoch weiterhin für zulässig und betonen den Schutz des Motors vor unmittelbaren Risiken. Diese Auffassung steht im Kontrast zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs aus 2022, die klarstellten, dass solche Softwarelösungen nur dann rechtens sind, wenn es keine alternativen Möglichkeiten gibt, Risiken zu vermeiden.
Die Deutsche Umwelthilfe zeigt sich indes entschlossen und hat bereits weitere Verfahren gegen Diesel-Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller eingeleitet.

