Rechtliche Verjährung: Rückschlag für Erben jüdischer Familien
Der Fall eines Erben einer jüdischen Familie aus Hagen, der rechtlichen Anspruch auf ein während der NS-Diktatur entstandenes Konto geltend machen wollte, endet mit einem enttäuschenden Ergebnis. Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, dass alle Ansprüche diesbezüglich seit den 1970er Jahren verjährt sind.
Die Richter argumentierten, dass die gesetzlich festgelegte Frist bereits hinreichend lang bemessen worden sei, um Opfern der nationalsozialistischen Herrschaft eine 'faire Chance' zu geben, ihre Ansprüche rechtzeitig anzumelden. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig, da das Gericht keine Revision zugelassen hat.
Allerdings besteht die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen, was dem Erben eine neue juristische Option eröffnen könnte. Der Fall reicht zurück ins Jahr 1932, als ein jüdischer Metzgermeister eine Mitgift auf einem Konto für seine Tochter deponierte.
Das junge Paar emigrierte kurze Zeit später in die Schweiz, scheiterte jedoch in den darauffolgenden Jahren mehrfach daran, das Geld aus Nazi-Deutschland zu erhalten. Der heutige Erbe, der erst kürzlich Hinweise zu dem alten Konto fand, verlangte Einsicht in die Unterlagen bei der Sparkasse und die Auszahlung des erhofften Vermögens.
Die Sparkasse hatte seine Forderung allerdings abgelehnt.

