
Der Fall eines Erben einer jüdischen Familie aus Hagen, der rechtlichen Anspruch auf ein während der NS-Diktatur entstandenes Konto geltend machen wollte, endet mit einem enttäuschenden Ergebnis. Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, dass alle Ansprüche diesbezüglich seit den 1970er Jahren verjährt
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