Rechtecke im Quadrat – Ritter Sport zieht in die nächste Runde

Ritter Sport kämpft weiterhin mit Nachdruck für die alleinige Herrschaft über das quadratische Design. Der bekannte Schokoladenproduzent hat nun beim Oberlandesgericht Stuttgart Berufung eingelegt, um der Entscheidung des Landgerichts aus dem Januar zu widersprechen. Dieses hatte der Klage gegen den Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" von der Mannheimer Firma Wacker keine Markenverletzung attestiert und abgewiesen.
Laut dem Vorsitzenden Richter Thomas Kochendörfer konnte das Landgericht keine markenrechtlichen Verstöße feststellen, woraufhin die Klage abgewehrt wurde. Ritter Sport beanstandet allerdings, dass die quadratische Form seit 1996 markenrechtlich geschützt sei und ein unverzichtbares Markenzeichen darstelle.
Der Hersteller pocht auf die Ähnlichkeit der Waren, denn sowohl Schokolade als auch Müsliriegel würden von den Konsumenten zu vergleichbaren Anlässen verzehrt, was potenziell zu einem Markenkonflikt führen könnte. Der Konflikt hat bereits greifbare Folgen auf dem Produktportfolio der Firma Wacker.
Um möglichen Schadenersatzforderungen vorzubeugen, wurde das umstrittene Produkt aus dem Sortiment entfernt und durch den länglicheren "Monnemer Klageriegel" ersetzt. Matteo Wacker, der Gründer des Unternehmens, äußerte seine Sorge, dass sich durch einen ausgedehnten Rechtsstreit das finanzielle Risiko pro verkauftem Riegel erheblich steigern könnte.

