Rechnungshof: Rechtsstaatlichkeit nicht genug geschützt

EU
Bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit kann die EU-Kommission Fördermittel von Staaten einfrieren. Ein Bericht weckt nun Zweifel an der Wirksamkeit solcher Maßnahmen.
Foto: John Thys/AFP Pool/AP/dpa
Die EU-Kommission wirft Ungarn um Ministerpräsident Viktor Orban seit Jahren vor, EU-Standards und Grundwerte zu untergraben.

Luxemburg (dpa) - Das Einfrieren von Geldern reicht nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofs nicht, um ausreichend vor Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit zu schützen. So seien Ungarn und Polen zwar derzeit von mehreren Haushaltsmaßnahmen betroffen, die auf mehr als 20 Milliarden Euro für Ungarn und rund 134 Milliarden Euro für Polen geschätzt würden, heißt es in einem Bericht der Luxemburger Behörde. Allerdings seien die finanziellen Folgen davon nicht direkt spürbar.

Der Rechnungshof warnte zudem davor, dass das Einfrieren von EU-Geldern dazu führen könne, dass eine Regierung ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkomme. So könne es zum Beispiel passieren, dass Studierende nicht mehr am Austauschprogramm Erasmus+ teilnehmen könnten.

Nach Angaben des Rechnungshofs können sich Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit negativ auf die finanziellen Interessen der EU auswirken. Sie könnten dazu führen, dass Behörden Finanzkontrolle und Rechnungsprüfung nicht ordnungsgemäß durchführen sowie Betrug und Korruption nicht wirksam verfolgen könnten.

30 Milliarden Euro für Ungarn eingefroren

Seit 2021 hat die EU-Kommission das Recht, Haushaltsmaßnahmen zu ergreifen, wenn EU-Länder gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen. So wurden rund 30 Milliarden Euro EU-Gelder für Ungarn wegen Bedenken eingefroren, dass unter Ministerpräsident Viktor Orban zu wenig gegen Korruption und für die Wahrung des Rechtsstaats getan wird. Inzwischen sind zehn Milliarden davon wieder freigegeben worden. 

Die EU-Kommission wirft Ungarn seit Jahren vor, EU-Standards und Grundwerte zu untergraben. Die Behörde startete etliche Vertragsverletzungsverfahren und verklagte Ungarn mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Unter Rechtsstaatlichkeit versteht man, wenn ein Staat nach den Regeln der Verfassung und den geltenden Gesetzen handelt. In einem Rechtsstaat müssen die Bürgerinnen und Bürger sicher sein, dass ihre Rechte vom Staat geschützt werden.

Politik / EU / Justiz / Rechnungshof / Viktor Orban / Europa / Ungarn
22.02.2024 · 02:30 Uhr
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