Prozessverfahren gegen ehemaligen VW-Chef Winterkorn vereint
In der juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals bei Volkswagen wird ein neues Kapitel aufgeschlagen: Der frühere Konzernchef Martin Winterkorn muss sich auf einen Prozess vorbereiten, der am 3. September beginnen soll, wie das Landgericht Braunschweig ankündigte. Dabei stehen Betrug, Falschaussage und Marktmanipulation im Raum. Die Verhandlungen sollen über einen Zeitraum von zwei Jahren stattfinden, mit einem Plan von 89 Gerichtsterminen bis zum anvisierten Ende im September 2025.
Winterkorn, der einst als Deutschlands Spitzenverdiener in der Wirtschaft galt, hat kürzlich seine Unschuld beteuert. Er verneinte eine strafrechtliche Verantwortung und bewertete die Vorwürfe im Rahmen seiner Aussage als Zeuge im Zivilprozess von Investoren als grundlos. Dennoch lässt die Justiz nicht locker und sieht nun vor, die separate Verhandlung, die durch Winterkorns Gesundheitszustand aufgeschoben wurde, zeitlich mit dem aktuellen Prozess zu koordinieren. Ein medizinisches Gutachten deutet auf seine Verhandlungsfähigkeit ab September 2024 hin.
Als CEO verließ Winterkorn Volkswagen kurz nach Aufdeckung des Skandals 2015, jedoch ohne dies als Schuldeingeständnis zu deklarieren. Er behauptete, von den Manipulationen nichts gewusst zu haben. Dieser Verteidigungsansatz könnte im bevorstehenden Gerichtsverfahren Kern seiner Argumentation werden. Volkswagen selbst sieht sich mit immensen Kosten von etwa 32 Milliarden Euro konfrontiert, die aus bewusst manipulierten Abgaswerten resultieren – eine Täuschung, die erst auf dem Prüfstand, nicht aber im Realbetrieb zu sauberen Emissionen führte.
Die persönliche Erscheinung des Angeklagten in früheren Zeugenvernehmungen offenbarte bereits beeinträchtigte Gesundheit, die nun weiter in die Prozesstermine hineinspielen könnte. Das Landgericht Braunschweig stellt die Weichen für ein Verfahren, das nicht nur Winterkorn fordern wird, sondern auch als eines der größten Industriedramen Deutschlands in die Geschichte eingeht. (eulerpool-AFX)