Prozess um Entlassung wegen «Bettchenklau»
10. Februar 2010, 12:05 Uhr · Quelle: dpa
Mannheim (dpa) - Der Rechtsstreit um die fristlose Entlassung eines Müllmanns, der ein ausrangiertes Kinderbett gestohlen haben soll, ist vor dem Landesarbeitsgericht Mannheim in eine neue Runde gegangen.
Der frühere Arbeitgeber des Mannes widersprach am Mittwoch der Begründung des ersten Urteils des Arbeitsgerichts Mannheim vom Juli 2009, die Kündigung sei unverhältnismäßig gewesen und der Firma sei kein Schaden entstanden. «Durch so etwas geht das Vertrauen der Kunden verloren», sagte die Anwältin des Entsorgungsunternehmens. Der entlassene Arbeiter wehrte sich gegen den Diebstahlsvorwurf: Hätte er klauen wollen, hätte er es nicht tagsüber gemacht. Eine Entscheidung wird am Nachmittag erwartet.

