Mannheim (dpa) - Der Rechtsstreit um die fristlose Entlassung eines Müllmanns, der ein ausrangiertes Kinderbett gestohlen haben soll, ist vor dem Landesarbeitsgericht Mannheim in eine neue Runde gegangen. Der frühere Arbeitgeber des Mannes widersprach am Mittwoch der Begründung des ersten Urteils […] mehr

Kommentare

1k29329510. Februar 2010
"Ausrangiert"? Dieses Kinderbett war SPERRMÜLL und der Mann war/ist MÜLLMANN. Die Müll-Firma (welch treffende Bezeichnung!) sieht sich als "Eigentümer" des Mülls und hat ihm gekündigt,weil er MÜLL mit nach Hause genommen hat. Mit gleichem Recht könnteman jeden Sperrmüll-Fledderer, der den Sperrmüll vor der Abholung durchwühlt wg. Diebstahls festnehmen.