Bundesgerichtshof

BGH: Jugendschutz gilt auch für leere E-Zigaretten-Tanks

11. März 2026, 21:05 Uhr · Quelle: dpa
Elektrische Shisha
Foto: Silas Stein/dpa
Vor allem bei jungen Menschen sind Vapes beliebt. (Symbolbild)
E-Zigaretten kommen vor allem bei jungen Leuten gut an. Aber fallen auch leere Ersatztanks unter das Verkaufsverbot an Jugendliche? Der Bundesgerichtshof sagt: Ja.

Karlsruhe (dpa) - Mit bunten Designs und Geschmacksrichtungen wie Minze, Melone oder Omas Apfelkuchen sprechen E-Zigaretten oft vor allem junge Menschen an. Das Jugendschutzgesetz verbietet dabei ausdrücklich den Verkauf an Kinder und Jugendliche. Das gilt auch für leere Ersatztanks, die erst noch mit Flüssigkeit gefüllt werden müssen, entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH). Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Verfahren, einem umstrittenen Produkt und einer wachsenden Branche:

Wie funktioniert eine E-Zigarette?

E-Zigaretten oder Vapes (vom englischen Begriff Vaporizer, auf Deutsch: Verdampfer) sind elektronische Zigaretten, die mit einer Flüssigkeit gefüllt sind. Dieses sogenannte E-Liquid wird über ein batteriebetriebenes Heizelement erwärmt, verdampft und anschließend über ein Mundstück eingeatmet. Die Flüssigkeit besteht in der Regel aus den Feuchthaltemitteln Propylenglykol und Glycerin, aus Nikotin sowie Aroma- und Geschmacksstoffen.

Wie beliebt sind E-Zigaretten?

Laut der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (Debra) der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität lag der Anteil der E-Zigaretten-Nutzer an der Bevölkerung ab 14 Jahren in Deutschland im Oktober 2025 bei 2,7 Prozent. Der Anteil der Tabakraucher lag zur selben Zeit bei knapp 30 Prozent. Bei den 14- bis 17-Jährigen ist die Differenz deutlich kleiner: In dieser Altersgruppe rauchten 9,5 Prozent Tabak, 3,9 Prozent griffen zu den E-Zigaretten.

Ist Vaping gesundheitsschädlich?

Auch wenn E-Zigaretten-Dampf weniger Schadstoffe enthält als verbrennender Tabak, warnen Gesundheitsexperten vor Gefahren. «Der ausgestoßene Dampf enthält eine große Zahl an festen und flüssigen Stoffen, die unter anderem das Herzkreislaufsystem und die Lunge schädigen können», so das Bundesinstitut für Risikobewertung. Analysedaten deuteten darauf hin, dass beim Erhitzen der Flüssigkeiten krebserzeugende Substanzen entstehen könnten. Es fehle zudem an Langzeitstudien, wie sich das Einatmen auf die Gesundheit auswirke.

Wie entwickelt sich die Branche?

Der Vaping-Markt boomt. Laut dem Branchenverband BfTG lag der Umsatz im deutschen E-Zigaretten-Markt 2025 bei 2,4 Milliarden Euro, was ein Plus um 25 Prozent war. Dieses Jahr soll das Geschäft um 20 Prozent anziehen, schätzt die Organisation, deren Kürzel für «Bündnis für Tabakfreien Genuss» steht. Die Entwicklung begründet der Verband damit, dass mehr Raucher zur E-Zigarette wechselten. Politiker und Jugendschutz-Experten warnen hingegen davor, dass die Produkte für junge Leute attraktiv seien und daher eine Gefahr darstellten.

Welche Produktarten gibt es?

Zehn Prozent des Marktes entfallen laut BfTG auf Einweg-E-Zigaretten, 40 Prozent auf Pod-Systeme, bei denen die Tanks vorbefüllt sind und weggeworfen werden, wenn sie leer sind, während das Elektrogerät mit einem neuen Tank weitergenutzt wird. Bei den restlichen 50 Prozent geht es um offene Systeme, bei denen man sich die Tanks selbst mit Liquids befüllt. Hierfür sind auch die Ersatztanks wichtig, die in der Regel zwischen 15 und 30 Euro kosten. Der Verband des E-Zigarettenhandels schätzt hingegen, dass der Marktanteil der offenen Systeme geringer ist als vom BfTG angegeben.

Was sagt das Jugendschutzgesetz zum Verkauf von E-Zigaretten?

Im Jugendschutzgesetz steht, dass Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse in Geschäften und Versandhandel nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. Das gilt explizit «auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse».

Was sagt der BGH zu den Ersatztanks?

Der BGH hat entschieden, dass auch ungefüllte Ersatztanks zu den vom Jugendschutz erfassten «Behältnissen» zählen. Die Tanks könnten gar nicht anders verwendet werden, als zum Konsum von E-Liquids in E-Zigaretten, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in Karlsruhe. Es gehe daher auch dann eine Gesundheitsgefahr von ihnen aus, wenn sie leer seien. Versandhändler müssten daher sicherstellen, dass auch leere Ersatztanks nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.

Wie wird das Alter eigentlich überprüft?

Wenn man im Netz E-Zigaretten bestellt, führt der Händler nach Angaben des Branchenverbandes BfTG eine Online-Kontrolle durch - er lässt sich etwa von der Schufa bestätigen, dass der Bestellende volljährig ist. Hinzu kommt eine Sichtkontrolle des Paketboten bei der Übergabe an der Haustür: Das soll verhindern, dass etwa ein minderjähriger Sohn mit den Kontodaten seines Vaters im Internet Vapes bestellt und den Paketboten an der Haustür abfängt.

Für beide Dienstleistungen - die Online-Datenanalyse der Schufa oder anderer Dienstleister sowie die Paketboten-Alterskontrolle - zahlen die E-Zigaretten-Händler Geld. Je nach Bestellung wird ein hoher zweistelliger Cent-Betrag oder ein niedriger einstelliger Euro-Betrag fällig, um den Jugendschutz zu gewährleisten, heißt es vom BfTG.

Wie reagiert die Branche auf das Urteil?

Vertreter der Vaping-Branche nahmen die Karlsruher Entscheidung positiv auf. E-Zigaretten und dazugehörige Komponenten gehörten nicht in die Hände von Minderjährigen, sagt Dustin Dahlmann vom Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG). «Ein konsequenter Jugendschutz ist eine zentrale Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz rauchfreier Alternativen wie der E-Zigarette für erwachsene Raucher.» 

Oliver Pohland vom Verband des eZigarettenhandels (VdeH) wertet das Urteil als Bestätigung von Jugendschutzregeln, die der reguläre Handel einhalte. «Das eigentliche Problem liegt jedoch im stark wachsenden Schwarzmarkt, der geltende Regeln ignoriert», gibt er zu bedenken.

Prozess (Gericht) / Recht / Gesundheit / Tabak / Jugendschutz / Deutschland
11.03.2026 · 21:05 Uhr
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