Prozess gegen mutmaßliche Linksextremisten: Urteil erwartet

Justiz
Sie soll der Kopf einer kriminellen Vereinigung gewesen sein: Ob das Gericht Lina E. und drei weitere Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, entscheidet sich wohl noch diese Woche.

Dresden (dpa) - Im Prozess gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. und drei weitere Beschuldigte wird am kommenden Mittwoch das Urteil gesprochen. Die Generalbundesanwaltschaft (GBA) wirft den Angeklagten vor, zwischen 2018 und 2020 Menschen aus der rechten Szene in Leipzig, Wurzen (Landkreis Leipzig) und Eisenach zusammengeschlagen zu haben. Zudem sind sie wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt, als deren Kopf Lina E. gilt.

Mit Spannung wird erwartet, wie die linke Szene auf das Urteil reagiert. Für kommenden Samstag wurde bundesweit zu Demonstrationen aufgerufen, am Tag der Urteilsverkündung ist in Dresden eine Kundgebung geplant. Ein Kronzeuge hatte die Beschuldigten belastet. Laut Anklage wurden 13 Menschen verletzt, zwei davon potenziell lebensbedrohlich. Die Angeklagten hätten den demokratischen Rechtsstaat ebenso abgelehnt wie das staatliche Gewaltmonopol, lautet eine weitere Anschuldigung.

Mehrjährige Haftstrafen gefordert

Der Prozess am Dresdner Oberlandesgericht hatte im September 2021 unter hohen Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Neben der 28 Jahre alten Studentin Lina E. aus Leipzig müssen sich drei Männer aus Leipzig und Berlin verantworten. Bis auf Angaben zur Person schwiegen die Angeklagten während des Prozesses zu den Vorwürfen. Nur Lina E. ergriff beim «letzten Wort» die Chance und bedankte sich bei ihren Eltern und Angehörigen, allen Unterstützern und Verteidigern.

Acht Jahre Haft hatte die Generalbundesanwaltschaft für Lina E. gefordert. Für die Männer wurden Strafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und drei Jahren und neun Monaten beantragt. Für die Verteidigung kamen dagegen nur Freisprüche infrage, denn sie sieht den Prozess politisch motiviert. Dass die GBA die Ermittlungen an sich zog, habe zu höheren Strafanträgen geführt, argumentierten die Anwälte. Durch den «polizeilichen Popanz» seien die Beschuldigten in die Nähe von Terroristen gerückt worden. Von einer kriminellen Vereinigung könne keine Rede sein. Auch von Beweislastumkehr war die Rede. Dem Gericht wurde zudem Voreingenommenheit unterstellt.

Prozesse / Extremismus / Justiz / Linksextremismus / Sachsen / Deutschland
29.05.2023 · 06:13 Uhr
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