Pfand-Streit: Verbraucherzentrale fordert schärfere Kontrollen gegen Handelsriesen
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat innerhalb der letzten drei Jahre rund 400 Beschwerden über Komplikationen bei der Rückgabe von Pfandflaschen und -dosen gesammelt. Diese Beschwerden betrafen ganz Deutschland und wurden überwiegend von großen Supermärkten und Discountern verursacht.
Besonders problematisch war, dass beinahe die Hälfte der Beschwerden darauf zurückzuführen war, dass Rückgabeautomaten die auf den Flaschen und Dosen befindlichen Hinweisschilder nicht lesen konnten. Weitere 23 Prozent der Klagen richteten sich gegen defekte Automaten.
Zusätzlich beklagte eine nennenswerte Anzahl von Kunden, dass ihre Produkte nicht im Sortiment des Marktes zu finden seien. Die Verbraucherzentrale betonte das rechtliche Gebot gemäß Verpackungsgesetz, wonach die Märkte verpflichtet sind, Einwegpfandleergut zurückzunehmen - unabhängig vom ursprünglichen Einkaufsort der Artikel.
Technische oder qualitätsbedingte Mängel der Einwegartikel dürften demnach keine Rolle spielen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich kleinere Geschäfte.
Kritik am Handel wird laut: Für die anhaltenden Schwierigkeiten fordert Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale verstärkte behördliche Kontrollen und mögliche Bußgelder für gesetzeswidriges Verhalten der Händler. Bei Mehrwegpfand dagegen haben die Händler das Recht, Rücknahmen auf Flaschen gleicher Art, Form und Größe zu beschränken, sofern diese auch in ihrem Sortiment verkauft werden.

