Paar schweigt vor Gericht zum Tod von Lara Mia
Am ersten Prozesstag schwiegen die 19-Jährige und ihr drei Jahre älterer Ex-Freund zu den Vorwürfen. Die Verhandlung wurde bereits nach Verlesen der Anklage unterbrochen.
Darin warf ihnen die Staatsanwältin vor, den kritischen Zustand des Kindes bemerkt, jedoch keine ärztliche Hilfe geholt zu haben. Als Lara Mia am 11. März 2009 tot in der Wohnung des Paares gefunden wurde, wog sie nur noch 4,8 Kilo - für ein neun Monate altes Baby wäre das doppelte Gewicht normal gewesen. «Der Fettanteil im Körper des Kindes war fast vollständig aufgezehrt», sagte die Staatsanwältin und klagte die beiden unter anderem wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen an.
Der ehemalige Lebensgefährte hatte dieselbe Fürsorgepflicht für Lara Mia, da er damals mit Mutter und Kind in einer gemeinsamen Wohnung lebte. Zwischen der 19-Jährigen und dem leiblichen Vater des Babys war der Kontakt schon während der Schwangerschaft abgebrochen.
Still und in sich gesunken folgten die Angeklagten den Worten der Staatsanwältin - äußern wollten sie sich am Donnerstag nicht. «Dies ist ein besonders schrecklicher Tag für meinen Mandanten, er wird deshalb heute keine Angaben machen», erklärte der Verteidiger des 22-Jährigen. Der Anwalt der Mutter gab an, seine Mandantin sei sich darüber bewusst, was geschehen sei: «Sie will sich hier stellen, um damit fertig zu werden und das zu verarbeiten.» Beide Angeklagte waren in Begleitung von psychologischen Betreuern vor Gericht erschienen.
Gleich zu Beginn beantragte die Verteidigung, die Öffentlichkeit von dem Prozess auszuschließen. Dies lehnte die Staatsanwaltschaft vehement ab: «Die Vorkommnisse sind von öffentlicher Bedeutung und müssen öffentlich aufgeklärt werden», sagte Behördensprecher Wilhelm Möllers. Bis heute sei die genaue Todesursache des neun Monate alten Säuglings trotz zahlreicher Untersuchungen unklar geblieben - auch einen plötzlichen Kindstod wollten die Experten demnach nicht ausschließen. Spätestens seit Februar 2009 sei die starke Unterernährung jedoch eindeutig für jedermann erkennbar gewesen.
Selbst Angehörige hätten angesichts des stark abgemagerten Babys Alarm geschlagen. Die Staatsanwaltschaft erhebt deshalb auch schwere Vorwürfe gegen die zuständige Sozialarbeiterin, die Mutter und Kind betreute. Die Mitarbeiterin des Rauhen Hauses soll ihre Betreuungspflicht verletzt haben, wird sich allerdings in einem separaten Verfahren vor Gericht verantworten müssen.
Der Verteidiger des 22-Jährigen äußerte sich dazu kritisch vor der Kammer: «Nicht alle Verantwortlichen sitzen hier auf der Anklagebank.» Sein Mandant mache sich Vorwürfe, er habe sich aber auf den Rat der Betreuerin und die Mutter verlassen: «Woran hätte er sich denn sonst orientieren sollen?». Der Rechtsanwalt betonte, auch die Verantwortung der staatlichen Behörden müsse in diesem Prozess geklärt werden. Am Dienstag wird die Verhandlung vor der Jugendkammer fortgesetzt.