OLG Celle erneut gefordert: VW und die Rückabwicklung der Haftungsvergleiche
Die gerichtlichen Nachwehen des VW-Diesel-Skandals sorgen erneut für Aufsehen: Das Oberlandesgericht Celle muss sich zum wiederholten Male mit den Haftungsvergleichen von Volkswagen mit den ehemaligen Vorständen Martin Winterkorn und Rupert Stadler auseinandersetzen. Der Fall, der ursprünglich von der Hauptversammlung gebilligt wurde, wurde nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wieder nach Celle zurückgeschickt und bedarf einer erneuten Verhandlung und Beschlussfassung.
Im Juni 2021 hatte Volkswagen mit den Ex-Führungskräften Vereinbarungen über mögliche Schadensersatzansprüche sowie begleitende Vereinbarungen mit D&O-Versicherern abgeschlossen. Diese Versicherungen bieten Absicherung für Unternehmensleitungen gegen Haftungsansprüche. Die Vergleiche beliefen sich auf insgesamt 288 Millionen Euro, wobei Winterkorn 11,2 Millionen Euro und Stadler 4,1 Millionen Euro beisteuerten.
Obwohl die VW-Hauptversammlung den Vergleichen im Juli 2021 zustimmte, hielten Kapitalanlegerschutzvereinigungen die Beschlüsse für unwirksam und klagten. Nach Abweisung ihrer Klage in Hannover und Ablehnung der Berufung in Celle, landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof. Die Revision war teilweise erfolgreich: Der BGH erklärte den Beschluss über den D&O-Deckungsvergleich aufgrund fehlender Angaben in der Tagesordnung für nichtig und verwies das Verfahren bezüglich der Haftungsvergleiche zurück nach Celle.
Volkswagen steht nun in Gesprächen mit den beteiligten Parteien über die Konsequenzen des Urteils. Vorläufig wurde mit den Versicherern vereinbart, Rückforderungsansprüche ruhen zu lassen, bis das Urteil umfassend analysiert wurde. Der BGH beanstandete den Inhalt der Haftungsvergleiche nicht, und Volkswagen plant, die Vereinbarungen erneut zu beschließen, da die Gründe für deren Abschluss weiterhin bestehen.

