NRW-Wirtschaftsministerin Neubaur bringt Investitionszulage ins Spiel
In der Debatte um nachhaltige Wirtschaftsförderung hat die nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerin Mona Neubaur einen entschiedenen Vorstoß gemacht. Sie schlägt eine bundesweite Investitionszulage vor, die als Steuergutschrift konzipiert ist und Unternehmen für Investitionen, die der Klimaneutralität dienen, einen Anreiz bieten soll. Bei einer Präsentation der wirtschaftlichen Aussichten von Nordrhein-Westfalen erläuterte die Grünen-Politikerin, dass betreffende Investitionen mit einer Steuerreduzierung von pauschal 25 Prozent belohnt werden sollen.
Die Finanzierung dieser Wachstumsinitiative soll nach Neubaurs Plan über ein spezielles Sondervermögen erfolgen, dessen Einführung sie in das Grundgesetz schreiben möchte. Diese Rechtsverankerung böte, laut einem Konzeptpapier des Ministeriums, sowohl der Politik als auch den Investoren die nötige Sicherheit. Förderfähig sollen Projekte sein, die aktiv zum Abbau von CO2-Emissionen beitragen, wobei das Spektrum vom Ausbau erneuerbarer Energien über die energetische Gebäudesanierung bis hin zu Wasserstofftechnologien reicht.
Das von Neubaur präsentierte Fördersystem soll den Bürokratieaufwand minimieren und durch die steuerliche Berücksichtigung Investitionsanreize schaffen. Bei der Auszahlung würde ein möglicher Überschuss über die Steuerverbindlichkeiten hinaus den Unternehmen direkt zugutekommen. Diese Berechnung soll im Rahmen der nächsten Steuerfestsetzung erfolgen und über das Land abgewickelt werden.
Die gezielte Unterstützung langfristig angelegter, umweltfreundlicher Investitionen biete den Unternehmen zehn Jahre lang Planungssicherheit, hob die Ministerin hervor. Für die Finanzwissenschaft bietet die Idee eines Sondervermögens aus Sicht von Torsten Schmidt, Konjunkturforscher beim RWI, eine temporär akzeptable Lösung, wobei er langfristig eine Integration solcher Maßnahmen in den regulären Haushalt erwartet. (eulerpool-AFX)