Notarkosten trotz Geschäftsunfähigkeit
23. April 2025, 08:35 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 23.04.2025 (lifePR) - Eine geschäftsunfähige Frau wollte ihren früheren Bankberater adoptieren und als Alleinerben einsetzen. Das Problem: Ihr Notar erkannte ihre Geschäftsunfähigkeit nicht. Die Notarkosten muss sie trotzdem zahlen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die Vorschriften zur Geschäftsunfähigkeit auf Notare grundsätzlich nicht anwendbar sind (Az.: IV ZB 37/24).
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