
Düsseldorf, 23.04.2025 (lifePR) - Eine geschäftsunfähige Frau wollte ihren früheren Bankberater adoptieren und als Alleinerben einsetzen. Das Problem: Ihr Notar erkannte ihre Geschäftsunfähigkeit nicht. Die Notarkosten muss sie trotzdem zahlen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des
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