Niederlande müssen Export von F-35-Ersatzteilen neu bewerten
Der Höchstrichter im niederländischen Den Haag hat entschieden: Die Aussetzung des Exports von Ersatzteilen für die F-35-Kampfjets an Israel muss einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Trotz des weiterhin geltenden Exportverbots stellte das Urteil klar, dass nicht die Justiz, sondern der Außenhandelsminister für derartige Handelsentscheidungen zuständig ist.
Diese Entscheidung folgt auf ein Urteil vom Februar 2024, als ein niederländisches Gericht die Lieferungen aussetzen ließ. Damals wurde angeführt, dass der Einsatz im Gazastreifen potenziell gegen humanitäre Völkerrecht verstoßen könnte. Trotz der umgehenden Berufung durch die Regierung bleibt die Ausfuhr vorerst gestoppt.
Der Minister für Außenhandel hat sechs Wochen Zeit, um den Export unter Berücksichtigung potenzieller völkerrechtlicher Verstöße zu evaluieren. Der Hohe Rat betonte, dass Lizenzen nicht erteilt werden dürfen, wenn ein klares Risiko besteht, dass die gelieferten Güter für schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht genutzt werden könnten. Der Fall wurde von Menschenrechts- und Friedensorganisationen angestoßen, da die Niederlande das europäische Ersatzteillager für den US-Hersteller der F-35 sind, von dem aus auch Israel beliefert wird.

