Neues Drohnenabwehrgesetz: Dobrindt erwartet verfassungsrechtliche Herausforderungen
Im Zuge der geplanten Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes rechnet Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, der Bundeswehr erlauben, auch im Inland bei der Drohnenabwehr tätig zu werden. Dobrindt äußerte gegenüber dem Nachrichtenportal 'Pioneer' seine Vermutung, dass das Vorhaben letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.
Obwohl das Vorhaben auf Bedenken stoßen könnte, seien sich Dobrindt, Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) einig, dass eine Änderung des Grundgesetzes für diese Erweiterung der Befugnisse nicht erforderlich ist. 'Wir sind uns alle einig, dass dies der richtige Weg ist, und haben dies entsprechend abgesprochen', betonte Dobrindt.
Zusätzlich sollen auch die Kapazitäten der Bundespolizei im Bereich der Drohnenabwehr erweitert werden, insbesondere an kritischen Infrastrukturen wie Flughäfen und Bahnanlagen. Eine neue Spezialeinheit der Bundespolizei soll bis Ende des Jahres eingerichtet werden. Des Weiteren ist der Start eines Drohnenabwehrzentrums in Zusammenarbeit von Bund und Ländern für dieses Jahr geplant.

