Neuer Ordnungsrahmen für E-Scooter: Strengere Regeln ab 2027
Die Bundesregierung hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der neue Regeln für E-Scooter einführen soll. Laut Bundesverkehrsministerium sollen die neuen Richtlinien sowohl die Ausstattung der E-Scooter als auch deren Abstellmöglichkeiten betreffen und bei Missachtung höhere Geldbußen verhängen.
Ab 2027 sollen alle neuen E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein. Darüber hinaus erhalten Kommunen mehr Handlungsspielraum, um spezifische Abstellregeln insbesondere für die von Plattformen vermieteten E-Scooter festzulegen. Der Bundesrat muss im nächsten Schritt über die Novelle entscheiden.
Zusätzlich sollen die Regelungen für E-Scooter denen des Radverkehrs angeglichen werden. So wird es E-Scooter-Nutzern künftig möglich sein, wie Fahrradfahrer bei Rotlicht einen grünen Abbiegepfeil zu nutzen. Das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen wird erlaubt, sofern keine Gefährdung oder Behinderung entsteht.
Eine signifikante Erhöhung der Verwarnungsgelder ist ebenfalls Teil der geplanten Neuerungen. Fahren auf Gehwegen soll künftig mit einer Erhöhung des Verwarnungsgeldes von 15 Euro auf 25 Euro sanktioniert werden. Für das unzulässige Mitführen mehrerer Personen wurde eine Anhebung von 5 Euro auf 25 Euro vorgesehen.
Seit der Zulassung der E-Scooter im Jahr 2019 wurde die bestehende Verordnung auf Effektivität und Verkehrssicherheit geprüft. Im letzten Jahr wurde ein deutlicher Anstieg von Unfällen mit E-Scootern registriert. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hatte im Juni angemerkt, dass E-Scooter trotz der veränderten Umstände weiterhin ein fester Bestandteil des urbanen Mobilitätsmixes sind. Die Verordnung wurde nach einer Konsultationsphase mit Ländern und Verbänden und nachfolgender EU-Notifizierung überarbeitet.

