Neuer Bundestag wählt Lammert zum Präsidenten

Berlin (dpa) - Zum Auftakt der Wahlperiode hat Bundestagspräsident Norbert Lammert die Parlamentarier nachdrücklich zum selbstbewussten Auftreten gegenüber der Regierung aufgefordert.

«Nicht die Regierung hält sich ein Parlament, sondern das Parlament bestimmt und kontrolliert die Regierung», sagte der 60-jährige CDU-Politiker am Dienstag bei der konstituierenden Sitzung des 17. Deutschen Bundestages.

Lammert war zuvor mit knapp 85 Prozent als Bundestagspräsident wiedergewählt worden. Für ihn votierten 522 der 617 anwesenden Abgeordneten. 66 stimmten mit Nein, 29 enthielten sich. Dem neuen Bundestag gehören 622 Abgeordnete an. Bei seiner ersten Wahl 2005 hatte Lammert eine Zustimmung von knapp 92 Prozent erhalten. Bundestags-Vizepräsidenten wurden Gerda Hasselfeldt (CSU, 80 Prozent Zustimmung), Hermann Otto Solms (FDP, 79 Prozent), Katrin Göring- Eckardt (Grüne, 77 Prozent), Petra Pau (Linke, 61 Prozent) und Wolfgang Thierse (SPD, 60 Prozent).

Lammert kündigte baldige Änderungen an - sowohl bei den Offenlegungsregeln für die Nebeneinkünfte von Abgeordneten als auch bei den Bestimmungen für Überhangmandate. Erneut plädierte der Parlamentschef für eine Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre, wie dies inzwischen in den meisten Landtagen und auch in den Nachbarstaaten Deutschlands üblich sei.

Lammert sagte, den Regierungen von Bund und Ländern wie auch dem Verfassungsgericht mangele es nicht an Selbstbewusstsein. «Der Bundestag muss und darf sich hinter ihnen nicht verstecken. Er ist nicht Hilfsorgan, sondern Herz der politischen Willensbildung in unserem Land.» So entscheide letztlich allein der Bundestag, «ob überhaupt und wo und in welchem Umfang die Bundesrepublik Deutschland nationale Kompetenzen an die Europäische Gemeinschaft oder an internationale Organisationen zu übertragen bereit ist».

Mit Blick auf fast 30 Prozent Nichtwähler bei der Wahl am 27. September mahnte Lammert zu einer nüchternen Ursachenanalyse. Zu den Gründen der Wahlverweigerung gehörten neben politischem Desinteresse, schlichter Bequemlichkeit, Ratlosigkeit oder zu undeutlichen Alternativen «neuerdings auch eine intellektuelle Überheblichkeit», die sich in öffentlichen Aufrufen zur Wahlverweigerung niedergeschlagen habe.

Kritisch setzte sich Lammert auch mit der zunehmenden Auslagerung von Gesetzesarbeit in Anwaltskanzleien oder der Einschaltung von Beratungsunternehmen und Gutachtern auseinander. Dies stärke die Autorität der Verfassungsorgane weder nach innen noch nach außen.

Zugleich forderte Lammert eine kritische Überprüfung der Fülle von eingebrachten Gesetzesentwürfen, Entschließungsanträgen und Resolutionen «im Maßstab der verfügbaren Beratungszeit» des Parlaments. So seien in den vergangenen vier Jahren von den 15 500 Reden «nicht weniger als 4429» zu Protokoll gegeben worden - also mehr als jede vierte. Lammert: «Aus einer im Einzelfall sicher nötigen Ausnahme ist längst eine fragwürdige Regel geworden.»

Der Bundestagspräsident äußerte die Hoffnung, dass sich für die nötigen Korrekturen bei den Offenlegungsregeln der Nebeneinkünfte wie auch beim Wahlrecht «möglichst breite, fraktionsübergreifende Mehrheiten» finden lassen. Bei den Transparenzregeln geht es insbesondere um ein Verfahren, wie Anwaltshonorare ohne Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ausgewiesen werden können.

Lammert forderte zudem Korrekturen beim Zulassungsverfahren zur Bundestagswahl. Dass Vertreter der «etablierten Parteien» über die Zulassung noch nicht im Bundestag vertretener Parteien entscheiden, sei «nicht über jeden demokratischen Zweifel erhaben».

Bundestag
27.10.2009 · 22:45 Uhr
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