Neue Wege für Stadtentwicklung: Bundesregierung plant Lockerung von Bauregeln auf alten Bahngrundstücken
Die Pläne der neuen Bundesregierung versprechen frischen Wind für die Stadtplanung in Deutschland. Derzeit ist die Nutzung stillgelegter Bahnflächen für kommunale Bauprojekte nahezu unmöglich. Grund dafür ist die gegenwärtige Regelung im Eisenbahnverkehrsgesetz, die solchen Flächen ein 'überragendes öffentliches Interesse' attestiert. Dies bedeutet, dass die Flächen nur dann einer neuen Nutzung zugeführt werden können, wenn alternative Projekte von noch größerem öffentlichen Interesse vorhanden sind. Dazu zählen derzeit insbesondere Projekte der Landesverteidigung, erneuerbare Energien wie Wind- oder Solarprojekte, oder der Ausbau von Bundesfernstraßen.
Die bestehende Regelung geht auf eine Verschärfung der vergangenen Bundesregierung zurück, die bestrebt war, die Grundstücke für einen künftigen Bahnbetrieb zu sichern. Dieses Ziel sollte verhindern, dass die Flächen ohne Weiteres dem Verkaufs- und Bebauungsdruck zum Opfer fallen.
Nun hat das neue Kabinett eine Lockerung dieser Vorgaben ins Visier genommen. Eine kürzlich beschlossene Formulierungshilfe für eine Gesetzesänderung könnte den Weg für die kommunale Stadtentwicklung auf alten Bahnflächen freimachen. Verkehrsminister Patrick Schnieder von der CDU betonte dabei, dass die Gesetzesanpassung der letzten Regierung die Ziele verfehlt habe. Die geplante Gesetzesänderung würde zwar weiterhin das überragende öffentliche Interesse an den Flächen anerkennen, erlaubt jedoch, dass bei nicht mehr bestehendem Verkehrsbedarf alternative Nutzungen zugelassen werden können. Voraussetzung dafür ist, dass keine langfristigen Nutzungsbedarfe für den Bahnbetrieb prognostiziert werden.
Insgesamt sehen Städte hier großes Potential, brachliegende Flächen künftig für wichtige Vorhaben nutzen zu können, die der Weiterentwicklung urbaner Räume zugutekommen. Die Debatte in den Fraktionen wird nun zeigen, wie schnell dieser Wandel Einzug in das Gesetz finden kann.

