Neue Gesetze zum 1. Oktober 2016: Kündigung, Medikamente, Bahnbuchung
Viele Änderungen und neue Gesetze zum 1. Oktober 2016 gibt es nicht. Dennoch betreffen die wenigen Neuregelungen einen Großteil der Bürgerinnen und Bürger. So werden Patienten, die viele Medikamente einnehmen, nun besser vor Wechsel- und Nebenwirkungen geschützt. Daneben erleichtert ein neues Gesetz Kündigungen, etwa die des Handyvertrags.
Neue Gesetze zum 1. Oktober 2016: Alles wird einfacher
Die neuen Gesetze zum 1. Oktober 2016 bringen vor allem Erleichterungen. Die Kündigung eines Vertrags muss nun nicht mehr ausschließlich auf postalischem Weg erfolgen. Die Bahn baut außerdem Hürden bei der Buchung ab. Patienten werden zudem besser unterstützt, wenn sie mehrere Medikamente nehmen. Auch müssen sich Bürgerinnen und Bürger nicht mehr merken, auf welchem Sender sie Eins Plus und ZDFKultur finden. Denn diese sind seit heute Geschichte. Dafür starten ARD und ZDF mit "Funk" ein neues Angebot, das sich an Zuschauer unter 30 Jahre richtet. Das Format ist allerdings nur für das Internet gemacht - ganz im Sinne der Generation Smartphone.
Änderungen zum 1. Oktober 2016: Bahn baut Hürden bei Buchung ab
Mit einer Neuregelung zum 1. Oktober 2016 will die Deutsche Bahn Kunden bei der Buchung von Handy- und Online-Tickets weniger Steine in den Weg legen. Ab sofort reicht es aus, dass sie bei der Kontrolle im Zug nur noch das Ticket und einen amtlichen Ausweis vorzeigen. Vorsicht: Der Führerschein zählt nicht dazu. Bisher mussten Bahnfahrer bei der Buchung angeben, ob sie sich mit Kreditkarte, Personalausweis oder BahnCard bei der Ticketkontrolle ausweisen wollen. Diese Anpassung zum Monatswechsel erleichtert nicht nur die Buchung, wenn Bahnreisende für Dritte ein Ticket kaufen. Auch müssen sich Bahngäste künftig nicht mehr ärgern, wenn sie ihre Kreditkarte zu Hause liegengelassen haben, obwohl der Kontrolleur nur die sehen will.
Neuregelungen zum 1. Oktober 2016: Vertrag via E-Mail kündigen
Bereits im Februar sind weite Teile des Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts in Kraft getreten. Im Zuge dessen gilt nun ab dem 1. Oktober 2016, dass Kündigungen auch per E-Mail oder Fax rechtskräftig sind. Viele Unternehmen akzeptierten bisher nur eigenhändig unterschriebene Briefe. Ab jetzt kann beispielsweise der Handyvertrag problemlos per E-Mail beendet werden. Theoretisch dürfte auch eine SMS reichen. Allerdings gilt diese Änderung erst für Verträge, die am 1. Oktober 2016 und später geschlossen werden. Bei allen anderen kann sich der Vertragspartner auf das alte Recht berufen.
Neue Gesetze zum 1. Oktober 2016: Medikationsplan kommt
Im Zuge des E-Health-Gesetzes haben Patienten ab dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan, sofern sie drei oder mehr Medikamente zeitgleich nehmen. Dadurch sollen gefährliche Neben- und Wechselwirkungen verhindert werden. Die rund 15 Millionen Erwachsene in Deutschland, die jeden Tag drei und mehr Tabletten schlucken, können sich freiwillig entscheiden, ob die eingenommenen Arzneien dokumentiert werden sollen. Zunächst erhalten sie diesen Plan in Papierform. Ab 2018 ist allerdings geplant, dass die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte abrufbar sind. Bis dahin hat der Gesetzgeber auch noch etwas Zeit, Anpassungen vorzunehmen. Denn der Medikationsplan steht in seiner jetzigen Form in der Kritik.