Neue Aktienoptionen für Elon Musk: Teslas milliardenschweres Vergütungspaket unter der Lupe
Elon Musk, der visionäre CEO von Tesla, steht erneut im Rampenlicht, da ihm ein beeindruckendes neues Aktienpaket angeboten wird. Der führende Elektroauto-Hersteller Tesla gewährt Musk die Aussicht auf 96 Millionen Aktien, die er in den kommenden zwei Jahren erhalten soll, vorausgesetzt, er bleibt weiterhin an der Spitze des Unternehmens.
Zum Schlusskurs von 302,63 Dollar vom vergangenen Freitag wäre dieses Paket rund 29 Milliarden Dollar wert, umgerechnet mehr als 25 Milliarden Euro. Interessanterweise bietet Tesla diese Aktien für einen Preis von lediglich 23,34 Dollar pro Stück an, was Fordermöglichkeiten in Milliardenhöhe eröffnet. Dieser Preis entspricht auch jenem, der in einem vorherigen, 2018 verabschiedeten Vergütungsdeal festgelegt wurde, der jedoch juristisch angefochten wurde.
Der Vorgänger des aktuellen Pakets, das satte 300 Millionen Aktien umfasst, war aufgrund einer Aktionärsklage zunächst gekippt worden. Sollte dieses alte Paket letztendlich durch Teslas Berufung doch noch gerichtlich bestätigt werden, würde die neue Aktienvergabe hinfällig.
Nach Bekanntgabe des neuen Pakets konnte Tesla im frühen US-Handel einen Kursanstieg von über zwei Prozent verzeichnen. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzungen ist unter anderem, dass ein Aktionär im Bundesstaat Delaware gegen die 2018 beschlossene Vergütung geklagt hatte. Im Januar 2024 erklärte eine Richterin die Zuteilung für rechtswidrig, da Musk angeblich zu viel Einfluss auf die Verhandlungen mit dem Verwaltungsrat ausgeübt habe, was den Aktionären verschwiegen worden sei.
Dennoch billigten die Tesla-Aktionäre die damalige Entscheidung auf einer Hauptversammlung im Juni 2024 erneut, offenbar besser informiert nach dem öffentlichen Prozessverlauf. Trotz dieser Unterstützung bleibt die Richterin bei ihrer Entscheidung gegen die Zuteilung, und Tesla legte Berufung ein. Das laufende Verfahren wird vom Umzug des Unternehmens nach Texas nicht beeinflusst und führt zu verschärften Bedingungen für zukünftige Aktionärsklagen.

