Nach Tresorraub in Gelsenkirchen: Juristische Offensive gegen die Sparkasse formiert sich
Ermittlungen laufen – und die Ziviljustiz rückt näher
Während rund 230 Ermittler nach den Tätern fahnden und zuletzt am Dortmunder Hauptbahnhof mutmaßlich zugehörige Autokennzeichen sichergestellt wurden, zeichnet sich bereits die nächste Eskalationsstufe ab: Geschädigte Kunden wollen Schadensersatz von der Sparkasse einklagen. Der Dattelner Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann spricht von einer möglichen Klagewelle „ungekannten Ausmaßes“. Nach seinen Angaben liegen ihm bereits Vollmachten von rund 150 Betroffenen vor, weitere Interessenten hätten sich gemeldet. Erste Verfahren sollen in Kürze beim Landgericht Essen eingereicht werden.
Der strategische Fokus liegt auf Musterklagen mit möglichst klarer Beweislage. Ziel ist es, frühzeitig eine rechtliche Leitentscheidung herbeizuführen, an der sich spätere Verfahren orientieren könnten. Nach Einschätzung der beteiligten Juristen könnte die Zahl der Kläger perspektivisch in den vierstelligen Bereich wachsen.
Vorwurf: Massive Defizite bei der Sicherheitstechnik
Kern der juristischen Auseinandersetzung ist die Frage, ob die Sparkasse elementare Sicherheitsstandards eingehalten hat. Nach Angaben der Anwälte sollen im Tresorbereich weder ausreichende Bewegungs- noch Erschütterungsmelder installiert gewesen sein. Zudem steht der Verdacht im Raum, dass ein Alarm aus dem Schließfachraum nicht oder nicht rechtzeitig an eine Leitstelle weitergeleitet wurde.
Sollte sich bestätigen, dass die Täter über einen längeren Zeitraum ungestört agieren konnten, würde dies nach Auffassung der Klägerseite auf eine schwerwiegende Verletzung der Sorgfalts- und Obhutspflichten hindeuten. Unabhängige Gutachter sollen nun klären, ob die technische Ausstattung der Filiale dem branchenüblichen Sicherheitsniveau entsprach.
Versicherungsschutz als juristischer Engpass
Für viele Geschädigte stellt sich ein zentrales Problem: Die vertragliche Standardversicherung für Schließfächer liegt bei lediglich rund 10.300 Euro. Wer höhere Werte – etwa Bargeld, Goldmünzen oder hochwertige Uhren – eingelagert hatte, muss nachweisen, dass der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzungen der Bank zurückzuführen ist, um darüber hinausgehende Ansprüche geltend machen zu können.
Gerade bei Kunden, die erhebliche Vermögenswerte in Form von Edelmetallen oder Bargeld deponiert hatten, geht es um Summen im sechsstelligen Bereich. Anwälte berichten, dass insbesondere vermögende Privatkunden und Unternehmer betroffen seien, die ihre Werte aus Sicherheitsgründen bewusst in Schließfächern lagerten.
Warnung vor vorschnellen Klagen
Trotz der scharfen Kritik raten einige Fachanwälte zur Zurückhaltung. Solange die kriminaltechnischen Ermittlungen nicht abgeschlossen seien und belastbare Erkenntnisse über den Tathergang sowie den Zustand der Sicherheitssysteme vorlägen, könne eine Klage wirtschaftlich riskant sein – insbesondere für Mandanten mit Rechtsschutzversicherung, deren Versicherer einer sofortigen Klageerhebung möglicherweise nicht zustimmen.
Empfohlen wird daher zunächst ein außergerichtliches Vorgehen, um Ansprüche anzumelden und die Beweisaufnahme abzuwarten.
Sparkasse weist Verantwortung zurück
Die Sparkasse Gelsenkirchen bestreitet bislang jegliche Sicherheitsversäumnisse. Nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden sei die Filiale nach dem „anerkannten Stand der Technik“ gesichert gewesen. Auch das nordrhein-westfälische Innenministerium hat angekündigt, die Alarmanlage und mögliche technische Schwachstellen umfassend prüfen zu lassen.
Unabhängig vom Ausgang der Ermittlungen zeichnet sich bereits jetzt ab: Der Fall könnte zu einem Präzedenzurteil für die Haftung von Banken bei Schließfacheinbrüchen werden – mit potenziell weitreichenden Folgen für die Sicherheitsstandards und Versicherungsbedingungen im gesamten deutschen Bankensektor.


