Mit der Auswahl der Dialogsprache bietet janolaw auch nicht deutschsprachigen Online-Händlern eine bequeme Erstellung von AGB & Co. an
Die Erweiterung des AGB-Service um die englische bzw. französische Dialogsprache für die Erstellung der Rechtstexte ermöglicht nun auch Nicht-Muttersprachlern die dauerhafte Absicherung des Internetshops für den Online-Verkauf in Deuts

(pressebox) Sulzbach / Ts, 18.05.2017 - Mit der neuen Dialog-Sprachauswahl bietet janolaw allen Nutzern, die sich mehr in der englischen bzw. französischen Sprache heimisch fühlen eine Alternative für die Erstellung der juristischen Vorlagen für Ihren Online-Shop an.
Die Vorteile liegen auf der Hand, denn der von Anwälten für die Dokumentengenerierung bereit gestellte Fragenkatalog lässt sich leichter in der Muttersprache bzw. in einer geläufigeren Sprache erstellen. Mit dem neuen Service ebnet janolaw auch ausländischen Händlern, die den deutschen Online-Handel als Absatzmarkt erobern wollen, den Weg.

Das seit mehr als 15 Jahren bewährte Prinzip des Assistenten für die online Dokumentengenerierung hat sich im Rahmen dieser Neuerungen nicht verändert. Vor der Erstellung kann der Nutzer nun jedoch die Dialogsprache auswählen, neben der deutschen Sprache kann dies englisch bzw. französisch sein.
Nach der Sprachauswahl erfolgt die gesamte Erstellung, sei es die Fragenstellung oder die Erläuterungen der Fragen, in der jeweilig gewählten Sprache. Die juristischen Hintergründe für die Erstellung der Rechtstexte (AGB, Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular) müssen im Detail nicht bekannt sein.

Wie schon bisher erhält der Nutzer nach der Generierung die Dokumente in den Sprachen deutsch, englisch und französisch und im Rahmen der ausgewählten Dialogsprache ein Erstellungsprotokoll, wo alle gestellten Fragen zusammen mit den getätigten Antworten aufgeführt werden. Im Falle einer Neugenerierung der Rechtstexte oder Änderung von Angaben steht die flexible Sprachauswahl für den Dialog dem Nutzer erneut zur Verfügung.
Die Funktionalität ist in allen mehrsprachigen AGB-Service enthalten und steht nicht nur Neukäufern zur Verfügung sondern auch Bestandskunden.

Den mehrsprachigen AGB Hosting-Service mit automatisierten Abmahnschutz per Schnittstelle gibt es für mehr als 35 Shopsysteme wie z.B. OXID, Shopware, Magento, Strato, Gambio, JTL, modified oder plentymarkets.

Darüber hinaus profitieren Onlinehändler bei der Nutzung der komfortablen Schnittstellen-Lösung auch von der modernen Online Streitschlichtung janoFair. Im Gegensatz zu der durch die Europäische Verordnung (ODR-Verordnung) eingeführten Online-Streitbeilegung (OS)-Plattform ist janoFair kostenfrei. Shopbetreiber können die Teilnahme an dem fairen Online Streitschlichtungsverfahren von janolaw Ihren Endkunden mit der Einbindung des janoFair Siegel signalisieren.
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[pressebox.de] · 18.05.2017 · 13:00 Uhr
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