Mit 49 Jahren zu alt?

Heidelberg (dpa) - Mit 49 Jahren war eine Frau angeblich zu alt, um beim Uniklinikum Heidelberg als Sekretärin zu arbeiten - vor dem Arbeitsgericht Heidelberg endete der Fall jetzt mit einem Vergleich. Das Klinikum zahlt der Klägerin Schadensersatz und eine Entschädigung von knapp 11 000 Euro. Die Frau hatte auf ihren zurückgeschickten Bewerbungsunterlagen einen Zettel mit den Worten «Zu alt geboren 61» entdeckt. Eine Klinikvertreterin sagte, man wisse nicht, wie das habe geschehen können. Bei ihnen gehe es nicht nach Alter.

Prozesse / Arbeit
12.10.2010 · 14:46 Uhr
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