Milliarden-Entlastung für Unternehmen und gestärkte Mietpreisbremse: Ein Blick auf aktuelle Beschlüsse
Der Bundesrat berät derzeit über ein umfangreiches Steuerentlastungspaket für Unternehmen, das bereits im Bundestag Zustimmung fand. Dieses sieht unter anderem erweiterte Abschreibungsoptionen für Maschinen vor, die schon ab dem 1. Juli zur Belebung der Investitionsaktivitäten der Firmen beitragen sollen. Ein schrittweiser Rückgang der Körperschaftsteuer ab 2028 wird in Aussicht gestellt, der die derzeitigen 15 Prozent bis zum Jahr 2032 auf 10 Prozent senken soll. Ergänzend dazu sollen steuerliche Anreize den Erwerb von Elektrofahrzeugen für Unternehmen attraktiver gestalten.
Durch diese Maßnahmen verzichtet der Staat auf Steuereinnahmen in der Höhe von rund 48 Milliarden Euro. Um die finanziellen Einbußen der Länder zu kompensieren, insbesondere für die finanziell angeschlagenen Kommunen, erklärt sich der Bund bereit, die Steuerausfälle dieser Kommunen bis 2029 durch eine Anpassung der Mehrwertsteuerverteilung vollständig auszugleichen.
Neben den wirtschaftspolitischen Aspekten steht die Mietpreisbremse erneut im Fokus. Die schwarz-rote Koalition plant, diese Regelung in angespannten Mietmärkten bis Ende 2029 zu verlängern. Bei Erstvermietungen darf die Mietpreissteigerung dort maximal zehn Prozent über der örtlich üblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weiterhin werden Themen der Migrationspolitik behandelt. Dazu zählen die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und die Abschaffung der Option einer Einbürgerung nach nur drei Jahren für besonders gut integrierte Einwanderer.

