Mietpreisbremse kommt: Immobilienverband kritisiert Maklergebühr

Kaum wurden die Mietpreisbremse und die Neuregelung der Maklergebühr bei Vermietungen vom Bundeskabinett beschlossen, schon ist der Gesetzentwurf harscher Kritik ausgesetzt. Da Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, ist der Entwurf unzureichend, so die Kritiker. Der Immobilienverband IVP will sogar gegen das Bestellerprinzip beim Maklerhonorar klagen.

Die Mietpreisbremse und auch die Frage danach, wer bei der Wohnungssuche den eingeschalteten Immobilienmakler bezahlt, stehen seit Monaten in der Diskussion. Eine Neuregelung der Maklergebühr stand sogar schon 2013 in Aussicht. Doch erst jetzt hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Da sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat über das Gesetz noch abstimmen müssen, wird es erst 2015 in Kraft treten. Ab dann dürfen die Länder regeln, in welchen Gebieten die Miete bei Neuvermietungen nicht stärker als zehn Prozent steigen darf. Zudem sollen Makler künftig von demjenigen bezahlt werden, der ihn bestellt hat. Bisher sind es vor allem in Ballungsgebieten die Mieter, die die Maklercourtage zahlen müssen.

Mietpreisbremse beschlossen: Werden Mieter künftig wirklich entlastet?

Ziel der Mietpreisbremse und der Neuregelung bei der Maklergebühr ist es, Mieter zu entlasten. Besonders in Städten mit Wohnungsmangel sind die Mieten zuletzt um bis zu 30 Prozent gestiegen. Ist ein Makler bei der Wohnungssuche behilflich, müssen Neumieter in den meisten Fällen zusätzlich zur Miete noch eine Maklerprovision zahlen. Kritiker befürchten jedoch, dass die Mietpreisbremse in ihrer derzeitigen Ausgestaltung kaum für eine Entlastung sorgen wird.

Kritik an Ausnahmen zur Mietpreisbremse

Neubauten sowie Erstvermietungen nach einer umfassenden Modernisierung sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Ursprünglich war geplant, dass Wohnungsneubauten nur bei der Erstvermietung und für einen Zeitraum von fünf Jahren von der gesetzlich geregelten Mieterhöhung befreit sind. Mit der nun zwischen Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) und den schwarz-roten Fraktionsspitzen erzielten Einigung wird verhindert, dass notwendige Investitionen in den Wohnungsmarkt ausbleiben. Mit der umfassenden Ausnahme wird das neue Gesetz jedoch zum "Mietpreisbremschen", kritisiert Caren Lay, stellvertretende Fraktionschefin der Linken. Zudem droht in Deutschland ein Fleckenteppich an Mietpreisbremse-Regelungen, da die Länder selbst entscheiden können, in welchen Regionen die maximal zehnprozentige Mieterhöhung gilt.

Infobox: Was tun bei Ärger mit dem Vermieter?

Wer Ärger mit seinem Vermieter hat - etwa weil dieser ihm wegen Eigenbedarfs kündigt -, der ist zumindest mit einer Mietrechtsschutzversicherung gut abgesichert, wenn der Fall vor Gericht wandert. Wichtig ist jedoch, dass die Rechtsschutzversicherung vor Beginn des Rechtsstreits abgeschlossen wurde.

Kritik an Neuregelung der Maklergebühr: Makler zahlt, wer ihn bestellt

Mit dem Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse wird zusätzlich das sogenannte Bestellerprinzip bei der Maklerprovision geregelt. Ab 2015 soll derjenige den Immobilienmakler bezahlen, der ihn bestellt hat. Maas zeigte sich zufrieden, dass Mieter künftig "von dem oft bestehenden faktischen Zwang befreit werden, immer auch den Makler mitzubezahlen." Der Immobilienverband IVP kritisiert jedoch die Neuregelung der Maklergebühr. Denn wenn der Vermieter den Makler beauftragt, werden sie "die Maklercourtrage zunächst zahlen müssen. Sie werden aber die Kosten an die Mieter weiterreichen, zum Beispiel in Form höherer Mieten oder unangemessener Abschlagszahlungen", warnt IVP-Präsident Jens-Ulrich Kießling.

Immobilienverband erwägt Klage gegen neue Maklerprovision

Laut Spiegel erwägt der Verband sogar eine Klage gegen das Gesetz, da es einen "schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit" darstellt. Außerdem sieht der IVP kritisch, dass Makler bei Aufträgen von Wohnungssuchenden keine Wohnung anbieten darf, die er schon einem anderen Kunden anbietet. Diese Regelung sei "lebensfremd und wird den Interessen tausender Wohnungssuchender nicht gerecht", so Kießling. Abzuwarten bleibt nun, ob es durch die Beratungen im Bundestag und Bundesrat noch zu wesentlichen Änderungen an dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geben wird.

Wohnung und Haus
[finanzen.de] · 01.10.2014 · 12:23 Uhr
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