Mietpreisbremse bis 2029 verlängert: Bundesjustizministerin setzt auf Expertenkommission
Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029, wie jüngst vom Bundestag beschlossen, wird von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig als unzureichend angesehen. Sie kündigte an, dass nach der parlamentarischen Sommerpause eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen wird, um sich mit wichtigen Fragen des Mietrechts auseinanderzusetzen.
Diese soll insbesondere einen Vorschlag für eine Bußgeldregelung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse erarbeiten, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten ist. Die Mietpreisbremse findet Anwendung in Regionen, die von den jeweiligen Landesregierungen als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen sind.
Bei einer Neuvermietung dürfen die Mieten dort höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für Neubauten, die nach 2014 erstmals vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen gibt es jedoch Ausnahmen.
Aktuell können Mieter bei Überschreitung der Mietpreisbremse die überhöhte Miete zurückfordern, ohne dass Vermieter zusätzliche Sanktionen zu befürchten haben. Hubig kritisiert diese Regelung als unzureichend und betont die Bedeutung einer rechtlichen Absicherung, damit Mieter mit mittleren und kleineren Einkommen nicht durch drohenden Wohnungsverlust eingeschüchtert werden.
Deshalb fordert die Justizministerin weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen. Zusätzlich zu der verlängerten Mietpreisbremse plant Stefanie Hubig auch Anpassungen bei den Regelungen für Indexmietverträge, Kurzzeitmietverträge und möbliertes Wohnen vorzunehmen.

