Meta erhält grünes Licht für KI-Datennutzung: Oberlandesgericht Köln weist Einspruch ab
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Eilverfahren zugunsten des Tech-Giganten Meta entschieden und erlaubt dem Unternehmen die Nutzung von Nutzerbeiträgen auf Facebook und Instagram für das Training seiner Künstlichen Intelligenz, Meta AI. Dieser Schritt wird bereits nächste Woche in Kraft treten, nachdem die Pläne am vergangenen Dienstag bekannt gegeben wurden.
Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die argumentierte, dass die Nutzung gegen europäisches Datenschutzrecht verstoße. Meta hatte jedoch betont, dass das Vorhaben auf einem berechtigten Interesse basiere, Künstliche Intelligenz weiterzuentwickeln und zu optimieren.
Nutzer haben die Möglichkeit, diese Verwendung ihrer öffentlichen Beiträge zu unterbinden, indem sie aktiv Widerspruch einlegen. Richter Oliver Jörgens erklärte, dass der Antrag der Verbraucherzentrale unbegründet sei, da Meta sich korrekt gemäß der Datenschutzgrundverordnung auf ein berechtigtes Interesse berufe.
Er betonte, dass die geplante Datenverwendung für KI-Trainingszwecke auch ohne explizite Zustimmung der User rechtmäßig sei, da das Ziel der Datenverarbeitung nicht durch alternative, weniger invasive Maßnahmen erreichbar wäre. Das Gericht stellte fest, dass, obwohl massive Datenmengen für das Training benötigt werden, diese nicht vollständig anonymisiert werden können.
Jedoch überwiegen die Interessen Metas an der Datenverarbeitung, da das Unternehmen zugesichert hat, sensible Informationen wie Namen, Telefonnummern oder Kontonummern herauszufiltern, um die Identifizierbarkeit zu verhindern. Diese Eilentscheidung des Gerichts ist endgültig, aber die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erwägt, ein Hauptsacheverfahren einzuleiten.

