Mercedes-Kunden Erringen Teilsieg in Diesel-Affäre

In einem jüngst verkündeten Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart wurden unzulässige Abschalteinrichtungen in bestimmten Dieselmodellen von Mercedes-Benz bestätigt. Diese Entscheidung markiert einen partiellen Triumph für die Klage, die vom Verbraucherzentrale Bundesverband im Zuge des Aufkommens des Dieselskandals erhoben wurde. Richter Thilo Rebmann verkündete das Urteil, das als grundlegende Wegweisung für zukünftige Schadenersatzforderungen dienen könnte.

Ronny Jahn, Teamleiter für Sammelklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband, zeigte sich zufrieden, dass das Gericht die Position des Verbands unterstützt habe. Mercedes-Benz hingegen signalisierte, gegen dieses Urteil in Revision gehen zu wollen. Ein Unternehmenssprecher betonte die abweichende Rechtsauffassung des Autobauers und wies die Ansprüche als unbegründet zurück. Das Unternehmen verneint jegliche unrechtmäßige Intention im Zusammenhang mit der Auslegung der komplexen Vorschriften.

Dieselbetriebene Fahrzeuge der Marke geraten schon seit Längerem in die Kritik aufgrund von Abgasmanipulationen. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt in den Jahren 2018 und 2019 Rückrufe für hunderttausende Mercedes-Fahrzeuge ausgesprochen hatte, wurden diese Rückrufe von Mercedes juristisch angefeindet. Zielpunkt der Musterklage waren Geländewagen mit speziellen Motorentypen – gefertigt zwischen 2012 und 2016 – die von den Rückrufen betroffen waren.

Die Technologien, die als unzulässig eingestuft wurden, beinhalten das sogenannte "Thermofenster" und die "Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung". Beide Einrichtungen bewirken eine effizientere Verbrennung und somit eine Verringerung der Stickoxidemissionen, allerdings mit dem Vorwurf, dass diese Maßnahmen hauptsächlich unter Prüfstandsbedingungen funktionsfähig seien.

Das Gericht entlastete gleichzeitig den ehemaligen Vorstand der Daimler AG von dem Vorwurf, den Einsatz der fraglichen Abschalteinrichtungen angeordnet oder geduldet zu haben. Für Fahrzeuge, die der Euro-6-Norm entsprechen, wurde allerdings seitens des Gerichts festgestellt, dass Mitarbeiter bei Mercedes zumindest eine billigende Inkaufnahme der unzulässigen Techniken erkannt hatten, während bei den Euro-5-Modellen kein vorsätzliches Handeln ersichtlich war.

Die Ergebnisse des Urteilsspruchs könnten den Weg für diverse Kompensationen ebnen, einschließlich der Möglichkeit einer kompletten Kaufvertragsrückabwicklung oder einer Pauschalentschädigung für entstandenen Wertverlust als Folge der Abschalteinrichtungen. Wie viele Fahrzeughalter von dem Urteil profitieren werden, steht noch aus.

Mehr als 2800 Betroffene haben sich der Klage angeschlossen, doch auf eine Umsetzung möglicher Ansprüche werden sie warten müssen, bis das Urteil durch den Bundesgerichtshof bestätigt und rechtsgültig ist.

Die Musterfeststellungsklage, welche bereits vor zweieinhalb Jahren eingereicht wurde, fußt auf der rechtlichen Annäherung des BGH an Verbraucherinteressen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Frühjahr 2023, welches die Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche erleichtert hat.

Das rechtliche Tauziehen gegen Mercedes-Benz wird vorerst fortgesetzt, da ein paralleles Musterverfahren von Investoren geführt wird, das im Sommer weiterverhandelt wird. In diesem Kontext steht der Vorwurf im Raum, dass Investoren über den Skandal nicht zeitnah informiert wurden, was Forderungen nach hunderten Millionen Euro Schadenersatz begründet. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 28.03.2024 · 16:59 Uhr
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