Mercedes-Benz muss sich mit unzulässigen Abschalteinrichtungen auseinandersetzen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Rahmen eines Musterfeststellungsurteils entschieden, dass Mercedes-Benz in einigen seiner Diesel-Fahrzeuge nicht genehmigte Abschalteinrichtungen eingesetzt hat. Mit dieser Entscheidung hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilweise durchgesetzt, der im Kontext des Dieselskandals gegen den Automobilhersteller geklagt hatte. Der vzbv sieht darin einen bedeutenden Schritt, um Betroffenen Wege für potenzielle Schadenersatzforderungen zu weisen.

Mercedes-Benz hat angekündigt, gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen. Ein Unternehmenssprecher betonte, dass die Auslegung der betreffenden Vorschriften zur damaligen Zeit zumindest verteidigbar gewesen sei und nicht in betrügerischer Absicht erfolgte. Die Forderungen nach Schadenersatz weist der Autobauer weiter zurück, obwohl er seit Jahren mit Abgas-Vorwürfen konfrontiert ist und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2018 und 2019 Rückrufe für mehrere hunderttausend Wagen veranlasste.

Im Zentrum der Musterklage stehen bestimmte Geländewagen-Modelle, die zwischen 2012 und 2016 gefertigt wurden und von den KBA-Bescheiden betroffen sind. Besonders eine Funktion zur Beeinflussung der Adblue-Einspritzung sowie die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung wurde als unzulässig eingestuft. Während ersteres das Abgassystem bei längeren Fahrten vermindert wirkungsvoll machte, funktionierte letzteres vor allem auf dem Prüfstand effizient zur Schadstoffminderung.

Das Gericht fand keine Beweise dafür, dass der damalige Vorstand von Daimler die Nutzung dieser Abschalteinrichtungen anordnete oder billigte. Bei Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 wurde jedoch festgestellt, dass Mitarbeiter bei Mercedes zumindest billigend in Kauf genommen hätten, eine unerlaubte Abschalteinrichtung eingesetzt zu haben. Bei den Euro 5 Fahrzeugen wurde kein vorsätzliches Handeln erkannt.

Je nach Fahrzeugmodell könnten Verbraucher nun auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrags oder auf "kleinen Schadenersatz" in Form eines Pauschalbetrags hoffen. Mehr als 2800 Menschen haben sich der Musterklage angeschlossen, doch auf die Durchsetzung eventueller Ansprüche müssen sie warten, da diese erst nach einer Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof möglich ist.

Währenddessen ist Mercedes-Benz weiterhin juristisch gefordert, unter anderem steht ein Investoren-Prozess an, in dem Schadenersatzsummen in Millionenhöhe gefordert werden. Die nächste Verhandlung ist für den Sommer terminiert. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 28.03.2024 · 18:34 Uhr
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