Menschenrechtsgericht entscheidet über Geschwisterliebe
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet heute über die Strafbarkeit der Geschwisterliebe. Der heute 35-Jährige Beschwerdeführer aus Leipzig hatte eine jahrelange Liebesbeziehung zu seiner heute 28-Jährigen Schwester. Beide lernten sich erst als Erwachsene kennen. Sie haben vier gemeinsame Kinder. Zwei davon sind behindert. Nach dem Inzestverbot in Deutschland wurde der Mann 2004 zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt. In Straßburg klagte er über eine Verletzung des Privat- und Familienlebens.