Megafusion von Kroger und Albertsons vorerst gestoppt: Ein Erfolg für den Wettbewerbsschutz
Eine bedeutende Entscheidung im Bereich des Kartellrechts sorgt für Aufsehen: Ein Bundesrichter in Oregon hat die geplante Fusion der Supermarktgrößen Kroger und Albertsons vorläufig gestoppt. Der Beschluss, der eine einstweilige Verfügung gegen das 25-Milliarden-Dollar-Geschäft erließ, stellt einen bemerkenswerten Sieg für Befürworter des Wettbewerbs und die Federal Trade Commission (FTC) dar.
Richterin Adrienne Nelson befand, dass die Aufsichtsbehörde und mehrere Staatsanwälte wahrscheinlich mit ihrem Argument durchdringen werden, dass der Zusammenschluss gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Obwohl das Urteil die Fusion nicht endgültig verhindert, stellt es doch einen erheblichen Rückschlag für die beiden Handelsriesen dar, die zusätzlich mit weiteren rechtlichen Anfechtungen konfrontiert sind.
Im Mittelpunkt der Kritik steht der Vorwurf der FTC, dass die Verschmelzung der beiden Unternehmen — beide mit landesweiten Filialnetzen — zu steigenden Preisen für Verbraucher und sinkenden Löhnen für Angestellte führen könnte. Um den Wettbewerb dennoch zu gewährleisten, boten Kroger und Albertsons an, Hunderte von Geschäften an das Unternehmen C&S Wholesale Grocers zu verkaufen. Richterin Nelson urteilte jedoch, dass diese Maßnahme unzureichend sei und strukturell C&S als Konkurrent benachteiligen würde.
Douglas Farrar, Sprecher der FTC, begrüßte die Entscheidung als Schutz des Wettbewerbs, die steigende Preise verhindere. "Diese Maßnahme zeigt, dass eine auf Realität basierende starke Durchsetzung des Kartellrechts greifbare Ergebnisse für Verbraucher, Arbeitnehmer und kleine Unternehmen liefert", betonte er.
Der Widerstand gegen die Fusion kommt nicht nur von der FTC, geleitet von der fortschrittlichen Regulierungsbeauftragten Lina Khan, sondern auch von Verbrauchergruppen, Politikern und Gewerkschaften. Besonders bemerkenswert ist eine separate Anklage des Attorney General von Colorado, der den beiden Unternehmen vorwirft, durch geheime Absprachen die Verhandlungsposition der Beschäftigten geschwächt zu haben.