Marktwächter mahnen PayPal wegen intransparenter AGB ab

Die Marktwächterexperten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) haben den Onlinebezahldienstleister PayPal zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Das Unternehmen hatte im vergangenen Januar neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eingeführt. Wie Auswertungen der Verbraucherschützer mit einer Verständlichkeitssoftware ergaben, umfassen diese mehr als 20.000 Wörter und 1.000 Sätze, der längste davon hat 111 Wörter. Aus Sicht der Experten verstößt der Anbieter damit gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Transparenz und benachteiligt die Verbraucher.

„Mit wissenschaftlichen Textanalysen konnten wir die AGB als formal unverständlich identifizieren. Drucken Verbraucher diese zu Hause einseitig auf DIN A4 aus, bekommen sie 80 Seiten Papier auf circa 24 Metern. Das ist aus Verbrauchersicht unzumutbar und muss geändert werden“, sagt Carola Elbrecht, Rechtsreferentin für den Marktwächter Digitale Welt beim vzbv.
Marktwächter mahnen PayPal wegen intransparenter AGB ab

Marktwächter mahnen PayPal wegen intransparenter AGB ab
pixabay.com ©succo (Creative Commons CC0)

AGB unverständlich unzumutbar

PayPal hatte seine Nutzer im vergangenen Januar über die neuen AGB informiert. Die Marktwächterexperten haben diese anschließend mit der Verständlichkeitssoftware TextLab ausgewertet. Bei einer angenommenen Lesegeschwindigkeit von 250 Worten pro Minute benötigen Verbraucher 80 Minuten, um die neuen Bedingungen vollständig zu lesen. Frühere Marktwächterbefragungen ergaben, dass Verbraucher beispielsweise für Datenschutzerklärungen maximal fünf Minuten aufwenden möchten.

Nach dem Verständlichkeitsindex der Universität Hohenheim (HIX) sind die PayPal-Nutzungsbedingungen mit dem von TextLab ermittelten Wert von 3,91 außerdem als formal unverständlich und zeitlich unzumutbar zu bewerten. Für Fachtexte, wie AGB wird dort ein Zielwert von zwölf vorgegeben. Auch Unterwegs ist Geduld gefragt: Nutzen Verbraucher PayPal mit der Smartphone-App, müssen sie circa 330 Mal den Bildschirm herunter scrollen, um an das Ende des Textes zu gelangen.

Nutzer müssen die kompletten neuen AGB lesen

„Es kann nicht sein, dass sich Unternehmen einen systematischen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie Verbraucher mit überlangen AGB konfrontieren, für deren Lektüre diese weit mehr als eine Stunde benötigen. So haben Verbraucher keine realistische Chance, sie in ihrer Gänze und Reichweite zu erfassen“, sagt Elbrecht.
PayPal hebt außerdem nicht hervor, was sich für Verbraucher durch die Anpassung im Januar änderte. „Nutzer müssen also die kompletten Bedingungen lesen. Wir sehen darin eine spürbare Benachteiligung der Verbraucherinteressen und fordern daher eine Unterlassungserklärung vom Anbieter“, so die Rechtsexpertin.

e-Payment im Visir der Marktwächter

Unter dem Aspekt der Datensicherheit hatte sich das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Brandenburg Online-Bezahldienstleister wie PayPal in einer Untersuchung bereits im vergangenen November näher angeschaut. Die Experten haben auch dabei den Umfang der Datenschutzerklärungen analysiert und unter anderem herausgefunden, dass Verbraucher sich im Gegensatz zur gängigen Praxis ein kurzes und verständliches Informationsformat wünschen.

Unverständliche AGB schon lange ein Ärgernis

Der vzbv konnte in der Vergangenheit erreichen, dass AGB gegenüber Verbrauchern in Deutschland in deutscher Sprache ausgehändigt werden müssen. Außerdem hat-ten die Rechtsexperten bereits in einem vergangenen Verfahren versucht die Verwendung langer und unübersichtlicher AGB untersagen zu lassen, bislang ohne Erfolg. Der aktuelle Fall bei PayPal nimmt aus Sicht der Verbraucherschützer neue Dimensionen an. „Hier liegt nach unserer Auffassung nicht nur wegen formaler Unverständlichkeit der AGB, sondern gerade auch wegen des erforderlichen Zeitumfangs, um das vollständige Regelwerk lesen und verstehen zu können, ein Wettbe-werbsverstoß vor“, so Elbrecht. PayPal hat nun Gelegenheit bis zum 28. Februar 2018 die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.
BezahldiensteRecht, Gesetz, Sicherheit
[onlinemarktplatz.de] · 15.02.2018 · 08:19 Uhr
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