Marine Le Pens Berufungsstreit: Hoffnung auf Kandidatur 2027
Das Pariser Berufungsgericht will über den Einspruch der rechtsnationalen Marine Le Pen gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder bis Sommer 2026 eine Entscheidung treffen. Sollte das Urteil zu ihren Gunsten ausfallen, könnte die leidenschaftliche Politikerin doch noch bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten. Dies käme anders als ursprünglich befürchtet.
Gegen das Urteil, das Le Pen sowie ihre Partei Rassemblement National und weitere Verantwortliche wegen der Veruntreuung von EU-Geldern betrifft, wurden insgesamt drei Berufungen eingelegt. Das Gericht teilte mit, dass diese Berufungen innerhalb eines gewissen Zeitrahmens geprüft werden sollen, um im Sommer 2026 ein Urteil fällen zu können.
Besonders umstritten war die Bestimmung, dass Le Pen fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Diese Strafe gilt unverzüglich, anders als Teile einer auf Bewährung ausgesetzten Haftstrafe. Aufgrund der oft langen Dauer solcher Verfahren hatte Le Pen zunächst die Sorge, dass eine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027 nicht möglich wäre. Sie und ihre Partei betrachten das Urteil als politisch motiviert, um sie von der Wahl auszuschließen.

