Mallorca

Lokalbetreiber weist Schuld am Ballermann-Unglück zurück

11. November 2025, 16:51 Uhr · Quelle: dpa
Gebäudeeinsturz auf Mallorca
Foto: Clara Margais/dpa
Das Lokal hatte keine Betriebslizenz für die eingestürzte Balkonterrasse. (Archivbild)
Der Betreiber des Medusa Beach Club beteuert Unschuld am Unglück, da er das Lokal erst 2021 übernahm. Er hat 250.000 Euro für Opfer hinterlegt, während Justiz ermittelt. (42 Wörter)

Palma (dpa) - Knapp eineinhalb Jahre nach dem Tod von zwei deutschen Urlauberinnen beim Einsturz eines Restaurants auf Mallorca hat der Betreiber des Lokals vor dem Ermittlungsrichter seine Unschuld beteuert. Er sei an den Umbauarbeiten im Jahr 2013, die die Stadt Palma später als illegal einstufte, nicht beteiligt gewesen, da er den «Medusa Beach Club» erst 2021 übernommen habe, betonte der Österreicher, wie die Nachrichtenagentur Europa Press und weitere Medien unter Berufung auf Justizkreise berichteten. Eine Justizsprecherin in Palma bestätigte auf Anfrage diese Informationen.

Beim Unglück waren im Mai 2024 am Ballermann neben einer 31-Jährigen aus dem Saarland und einer weiteren Touristin aus Deutschland (20) eine Spanierin (23) und ein Senegalese (44) ums Leben gekommen. Außerdem waren 14 Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Dem Betreiber wird grob fahrlässige Tötung in vier sowie grob fahrlässige schwere Körperverletzung in sechs Fällen zur Last gelegt. Er ist auf Mallorca unter Auflagen auf freiem Fuß, bis die Justiz der spanischen Urlaubsinsel über eine Anklage und die Eröffnung eines Prozesses entscheidet. Dem Mann droht eine mehrjährige Haftstrafe.

Lokalbetreiber hinterlegt freiwillig 250.000 Euro für die Opfer

Beim Anhörungstermin versicherte der Beschuldigte, er sei nach der Übernahme der Verwaltung des Lokals weder vom Rathaus von Palma noch von einer anderen Behörde auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen worden. Der Mann habe beim Termin freiwillig insgesamt 250.000 Euro für die Verletzten sowie für die Angehörigen der vier Todesopfer hinterlegt, bestätigte die Sprecherin der Justiz. Er habe erklärt, das Geld solle ohne Bedingungen und unabhängig von den laufenden Ermittlungen an die Betroffenen ausgezahlt werden.

Bei den Ermittlungen wurde festgestellt, dass das Lokal keine Betriebslizenz für die eingestürzte Balkonterrasse hatte. Eine zu große Belastung dieser illegal gebauten und als nicht begehbar eingestuften Struktur habe zum Einsturz geführt, hieß es rund einen Monat nach dem Unglück in einem Polizeibericht. Zudem habe für Umbauarbeiten im ersten Stock ebenfalls keine Erlaubnis vorgelegen.

Der Einsturz des «Medusa Beach Club» war eine der schlimmsten Tragödien der vergangenen Jahre auf der Insel. Die Erschütterung und die Empörung waren damals auf Mallorca riesig. Das Rathaus versprach strengere Kontrollen der Lokale vor allem an der Playa.

Unfälle / Notfall / Tourismus / Justiz / Mallorca / Spanien / Deutschland / Saarland
11.11.2025 · 16:51 Uhr
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