Le Pen und die EU-Gelder: Berufungsprozess könnte Präsidentschaftskandidatur kippen
Im Berufungsverfahren um angeblich veruntreute EU-Gelder hat Marine Le Pens Verteidigung einen Freispruch gefordert, um der französischen Politikerin den Weg zur Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr zu ebnen. Le Pen, die jede Verantwortung für die angebliche Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament zurückweist, steht vor einer entscheidenden juristischen Hürde. Die Anklage hingegen argumentiert, dass die bezahlten Assistenten in Wahrheit für Le Pens Partei, ehemalens auch als Front National (nun: Rassemblement National, RN) bekannt, tätig waren.
Dieses vermeintliche Täuschungsmanöver diente laut Anklage der Finanzierung der Partei durch betrügerische Veruntreuung öffentlicher Mittel in den Jahren 2004 bis 2016. Solche Vorwürfe rufen nach einer gründlichen Aufarbeitung. Neben einer einjährigen Haftstrafe mit elektronischer Fußfessel und einer Geldstrafe hat die Anklage zusätzlich den zeitweisen Entzug von Le Pens passivem Wahlrecht gefordert.
Das Urteil erster Instanz hat bereits eine ähnliche Entscheidung getroffen, was eine Präsidentschaftskandidatur für die 57-Jährige erschwert. Sollte die Berufung keinen Erfolg haben, plant Le Pen, ihren Parteichef Jordan Bardella an ihrer Stelle ins Rennen um den Élysée-Palast zu schicken. Die Verhandlungen halten die französischen Medien und die politische Landschaft in Atem, doch ein Urteil wird erst im Sommer erwartet. Das genaue Datum der Urteilsverkündung blieb bis zum Ende der Verhandlung an diesem Mittwoch zunächst offen.

