Marine Le Pen und der Berufungsprozess: Weg zur Präsidentschaftskandidatur 2027 auf der Kippe
Der juristische Kampf der französischen Rechtsnationalen Marine Le Pen erreicht eine entscheidende Phase, während das Pariser Berufungsgericht den Fall um vermeintlich missbräuchlich verwendete EU-Gelder neu aufrollt. Mit Spannung wird der morgen ab 13.30 Uhr beginnende Prozess erwartet, bei dem insgesamt elf weitere Angeklagte und Le Pens Partei, der Rassemblement National, im Fokus stehen. Insbesondere richtet sich die Aufmerksamkeit darauf, ob Le Pen bei den Präsidentschaftswahlen im Jahr 2027 kandidieren kann.
Der Vorwurf, der im Zentrum des Verfahrens steht, betrifft die angebliche Scheinbeschäftigung von Assistenten französischer Europaabgeordneter zwischen 2004 und 2016. Es wird behauptet, die Partei – ehemals bekannt als Front National – habe EU-Gelder für parlamentarische Assistenten empfangen, die jedoch zum Teil für parteiinterne Zwecke eingesetzt worden seien. Le Pen hat diese Anschuldigungen stets von sich gewiesen.
In der ersten Instanz war Le Pen vergangenes Jahr schuldig gesprochen worden, was eine sofortige fünfjährige Sperre ihres passiven Wahlrechts mit sich brachte. Zugleich wurde sie zu einer zweijährigen Haftstrafe mit Fußfessel, zwei weiteren Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt. Sollte das Berufungsgericht die Entscheidung bestätigen, könnte Le Pen eine Teilnahme an den Präsidentschaftswahlen verwehrt bleiben. Dennoch hält die 57-Jährige unbeirrt an ihren politischen Plänen fest und will in Abhängigkeit des Berufungsurteils über ihre Kandidatur entscheiden.

