Landesarbeitsgericht bestätigt Rechtsmäßigkeit der SAP-Aufsichtsratswahl
Die Wahl zum Aufsichtsrat des Softwaregiganten SAP bleibt bestehen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in Mannheim die Anfechtung von drei Beschäftigten abgelehnt. Diese hatten gegen die Wahl der Arbeitnehmervertreter und deren Ersatzkandidaten im März 2024 Einspruch erhoben. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte die Gültigkeit der Wahl. Den Widerspruch begründeten die Arbeitnehmer mit formellen Mängeln, die nach ihrer Ansicht das Wahlergebnis beeinflussten. Auch in der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht Mannheim bereits gegen die Antragsteller entschieden. Die detaillierte Urteilsbegründung des Landesarbeitsgerichts wird jedoch noch erwartet. Wichtig zu betonen ist, dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Der Aufsichtsrat von SAP setzt sich aus 18 Mitgliedern zusammen, jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Trotz der Bedeutung der Entscheidung gab SAP keinen Kommentar zu den laufenden Verfahren ab. Unter den Kritikpunkten war die angeblich inkorrekte Entgegennahme von Wahlumschlägen durch Mitglieder des Betriebsrats. Das Arbeitsgericht hatte bereits festgestellt, dass der Einsatz von Boten rechtlich nicht zu beanstanden sei. Zudem wurde die Bewerbung einer Kandidatin, die ihre dienstliche E-Mail-Signatur für den Wahlkampf nutzte, als unproblematisch eingestuft. Damit sei das Neutralitätsgebot nicht verletzt worden. Ob die Wahlregelungen möglicherweise zu aufheben wären, sollte die Anfechtung erfolgreich sein, blieb unerörtert.

