
Die Wahl zum Aufsichtsrat des Softwaregiganten SAP bleibt bestehen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in Mannheim die Anfechtung von drei Beschäftigten abgelehnt. Diese hatten gegen die Wahl der Arbeitnehmervertreter und deren Ersatzkandidaten im März 2024 Einspruch erhoben. Eine
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